Sitzung: 10.09.2020 GV Krummendiek
Unter diesem Tagesordnungspunkt erläutert Bürgermeisterin Ingwersen-Britt zunächst den Sachstand zum Windpark.
Die Entwicklung stockt derzeit, offensichtlich aufgrund von Problemen zwischen der Energiequelle als künftigen Entwickler und der Breeze Three Energy als bisherigen Betreiber des Windparks. Der Gemeinde Krummendiek liegt seit Juni ein Wegenutzungs- und Poolvertrag vor. Dieser wurde bereits durch das Amt Itzehoe-Land geprüft. Hierbei geht es um anteilige Einnahmen, die aufgrund der Wegefläche an die Gemeinde Krummendiek als Grundstückseigentümerin gezahlt werden.
Seit Juni2020 hat Bürgermeisterin Ingwersen-Britt keine neue Nachricht von den Vertretern der Energiequelle bekommen. Sie berichtet weiter, dass die Verhandlungen mit den Grundstücvkseigentümern so gut wie abgeschlossen sein sollen. Es soll noch ein Vertrag mit einer Grundstückseigentümerin fehlen. Nach Kenntnis von Frau Ingwersen-Britt soll die Breeze Three Energy veräußert werden. Daher plant nun die Energiequelle den Windpark in 2 Teilen zu erschließen. Hierbei wird die Fläche in den Teil Ost (Moorhusen) und den Teil West (Neuendorf, Landrecht, Krummendiek, Moorhusen) aufgeteilt. Vorgesehen ist zunächst, den Teil West zu realisieren. Dabei sollen 9 - 10 neue Anlagen aufgestellt werden. Hierfür sind die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden. Es wurde ein landwirtschaftliches Gehöft erworben. Dieses darf zukünftig für Wohnzwecke nicht mehr genutzt werden. Frau Ingwersen-Britt begrüßt, dass insbesondere durch Initiative des Bundeswirtschaftsministers Altmaier ein Betrag von 0,02 Ct./kwh in der Standortgemeinde der Windkraftanlage verbleiben soll. Durch die Änderung des Windeignungsgebietes entfallen jedoch einige Standorte in Krummendiek, so dass voraussichtlich nur 1 Anlage auf dem Gemeindegebiet verbleibt. Finanzieller Hauptprofiteur wird die Gemeinde Moorhusen sein. Frau Ingwersen-Britt kritisiert, dass die Hauptlast des Windparkes aber bei der Gemeinde Krummendiek liegt. Die Zuwegung erfolgt ausschließlich über den Marschhofweg. Hier werden die Anlieger große Beeinträchtigungen zu ertragen haben. Auf Nachfrage geht Frau Bürgermeisterin Ingwersen-Britt davon aus, dass der Park auf jeden Fall realisiert wird. Unklar ist lediglich der Zeitraum. Hierzu ergänzt Gemeindevertreter Gustav Dunker, das er davon ausgeht, dass vor 2023 keine neue Windkraftanlage aufgestellt werden kann. Sollte das Gebiet realisiert werden, geht er davon aus, dass allein über 6.000 Betonfahrzeuge für die Erstellung der Fundamente notwendig sind. Dazu kommt dann noch der Verkehr für die Anlagen und die technische Ausrüstung selbst. Herr Dunker empfiehlt der Grundstückseigentümerin am Marschhofweg, sich mit den Entwicklern in Verbindung zu setzen. Er geht davon aus, dass hier eine für beide Seiten akzeptable Lösung entwickelt werden kann. Sodann wird zum Schattenwurf und der Befeuerung der Anlagen Stellung genommen. Frau Ingwersen- Britt führt aus, dass die Schattenwurfzeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens begrenzt wird. Es wird bei Überschreiten dieser zulässigen Zeit entsprechende Abschaltungen der Anlagen geben. Es wird für jedes Grundstück gesonderte Schattenwurfzeitenberechnungen geben. Ausgestattet werden sollen die Anlagen mit einer Bedarfsbefeuerung. Die Beleuchtung wird also nur zugeschaltet, wenn sich ein Luftfahrzeug der Anlage nähert.