Sitzung: 23.11.2020 Amtsausschuss
Herr Siebenborn teilt mit, dass die Geflügelpest nun auch im Kreis Steinburg angekommen ist. Das bekannte Aufstellen von Schildern ist eine „Kann-Vorschrift“, wovon der Kreis Steinburg aktuell keinen Gebrauch macht. Es gibt aktuell kreisweit eine Aufstallungspflicht.
Im Rahmen der Corona-Pandemie gab es eine Anfrage des Kreises zur Abstellung von Personal. Dieser Bitte konnte man nicht nachkommen.
Dem Vertrag zur ÖPNV-Auflösung haben alle Gemeinden zugestimmt.
Die zukünftige Entsorgung des Fäkalschlamms aus den Hauskläranlagen bereitet weiterhin Sorgen. Die Stadtentwässerung hat mitgeteilt, dass sie diese Aufgabe nicht übernehmen kann. Die anfallenden Schlämme sind zu unterschiedlich. Es wird bedauert, dass diesbezüglich bereits nicht unerhebliche Kosten entstanden sind.
Seitens des Kreises wurde mitgeteilt, dass im Kreisbauamt vier zusätzliche Stellen geschaffen werden sollen. Für den Kreisbauamtsleiter muss eine Nachfolge gesucht werden. Die Klappbrücke in Heiligenstedten ist in der geplanten Form nicht förderfähig. Insofern ist die Durchführung fraglich.
Herr von Possel berichtet, dass die im Bauamt freiwerdende Stelle zunächst intern ausgeschrieben wurde. Es gab keine Bewerbung. Die Bewerbungsfrist endet am 27.11.2020.
Der Umbau der Hausmeisterwohnung läuft gut, so dass ein Umzug spätestens im Januar möglich ist.
Die Sanierung der Julianka-Schule mit Turnhalle wird die herausragende Maßnahme in den nächsten Jahren sein.
Herr von Possel teilt mit, dass derzeit viele Projektierer in den Gemeinden hinsichtlich Photovoltaikfreiflächenanlagen unterwegs sind. Je nach Größe der geplanten Freiflächenanlagen handelt es sich um raumbedeutsame Planungen, so dass Potenzialflächenanalysen erforderlich werden. Eine Weißflächenkartierung des Kreises war angekündigt, liegt aber noch nicht vor. Zudem wird der Erlass auf Landesebene sehnlichst erwartet. Solange der Erlass des Landes nicht vorliegt, sind die Rahmenbedingungen unklar, so dass empfohlen wird, Diskussionen in den Gemeinden bis zum Vorliegen des Erlassen zurückzustellen. Verlässliche Aussagen können ohne den Erlass nicht getroffen werden.
Frau Pohlmann teilt mit, dass mit Inkrafttreten des Kita-Reformgesetzes am 01.01.2021 neue Regelungen für die Förderung der Kitas gelten und zwar in der Form, dass die Kita-Träger nur noch Erträge aus den Elternbeiträgen und eine Förderung im Rahmen des Standard-Qualitäts-Kosten-Modells (SQKM) erhalten. Die Grundidee des SQKM ist die Schaffung einer gesetzlich nominierten Standardqualität (eine sogenannte Referenz-Kita), die Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung ist. Es wird ein Mindeststandard definiert. Frau Pohlmann erläutert die Rahmenbedingungen für die Übergangsphase von 2021 bis Ende 2024. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat eine Arbeitshilfe herausgegeben. Auf dieser Basis hat Frau Pohlmann eine vom Kita-Werk entworfene Finanzierungsvereinbarung angepasst. Diese mit weiteren Ämtern abgestimmte Fassung wird in Kürze an die beteiligten Gemeinden gegeben.
Herr Dunker berichtet, dass den Gemeinden noch in diesem Jahr coronabedingte Gewerbesteuerausfälle erstattet werden. Insgesamt erhalten die Gemeinden des Amtes ca. 1 Million Euro. Die Verteilung der Mittel auf die Gemeinden orientiert sich an den zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020, die sich aus der Differenz zwischen dem Durchschnitt des einzelgemeindlichen Gewerbesteueraufkommens der Jahre 2017 bis 2019 und den zu erwartenden Gewerbesteueraufkommens 2020 ergeben.