Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Rakowski-Dammann bittet Frau Pohlmann zu dem TOP zu berichten.

 

Frau Pohlmann verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und führt aus, dass nach dem Ganztagsförderungsgesetz ab 2026 zunächst alle Kinder der 1. Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule haben sollen. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 – 4 einen Anspruch auf ganztätige Betreuung.

 

Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von 8 Stunden täglich. Eine maximale Schließzeit von 4 Wochen in den Schulferien ist möglich.

 

Für Modellvorhaben besteht die Möglichkeit, noch in diesem Jahr Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahme zu erhalten.

 

Zurzeit erfolgt die Hausaufgaben- und Nachmittagsbetreuung durch die Villa Kunterbunt und wird von den Kindern und Eltern sehr gut angenommen. Für die zukünftige Umsetzung der Ganztagsbetreuung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Koordinierungsstelle die Ganztagsangebote unter der Verantwortung bzw. in Kooperation mit der Schulleitung umsetzt.

 

Auf Nachfrage teilt Frau Pohlmann mit, dass die finanziellen Folgen noch nicht abzusehen sind, dass aber mit zusätzlichen Kosten für den Schulträger zu rechnen ist.

 

Die Betreuung der Kinder selbst kann weiter durch externe Betreuungskräfte erfolgen.

 

Die Mitglieder des Schulausschusses nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis.