Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt, feststellen zu lassen, wie hoch der Kostenaufwand zum jetzigen Zeitpunkt wäre. Das Amt wird gebeten festzustellen, wie viele/welche Räume für den Betrieb in den nächsten Jahren benötigt werden. Hinsichtlich der Förderung soll geprüft werden, ob es aktuell ein Fördermittelprogramm gibt. In einem Gespräch mit einem Planungsbüro soll die Gesamtangelegenheit erörtert werden.

 


Bauausschussvorsitzender Krüger führt in den Sachverhalt ein und erläutert, dass der Bauausschuss hinsichtlich der Sanierung der Julianka-Schule, insbesondere aufgrund der derzeitigen Marktentwicklung, Beratungsbedarf sieht. Er bittet Herrn von Possel in dieser Angelegenheit vorzutragen.

Bauamtsleiter von Possel berichtet, dass in den Gremien entsprechende Beschlüsse zur Sanierung der Julianka-Schule gefasst wurden. Bei einem zunächst grob angenommenen Betrag in Höhe von 1.957.000 Euro wurde eine Förderung dieser Maßnahme bis zu einem Betrag in Höhe von 978.500 Euro in Aussicht gestellt. Im Antragsverfahren zur Förderung war im Nachgang eine Kostenberechnung nach DIN vorzulegen. Die Kostenberechnung aus dem Jahr 2019 ergab einen Gesamtaufwand von 2.565.775,29 Euro. Nachdem der Förderbescheid vorlag, haben der Schulausschuss (Empfehlung), nach Vorstellung durch die beauftragten Büros, sowie der Amtsausschuss Ende des Jahres 2020 den Beschluss gefasst, die Leistungsphasen 4 – 9 auszuschreiben.

Hinsichtlich der Förderung erklärt Herr von Possel, dass die Fertigstellung der Sanierung bis zum 31.03.2023 durchgeführt sein muss. Mit Datum vom 13.12.2021 wurde die Förderrichtlinie dahingehend geändert, dass der Fertigstellungszeitpunkt auf Antrag bis zum 31.03.2025 verlängert werden kann. Diese Verlängerung ist noch nicht beantragt.

Im Rahmen der Vergabe der Leistungsphasen 4 – 9 kamen aufgrund von Mitteilungen Zweifel auf, ob vergaberechtskonform ausgeschrieben wurde. In dieser Angelegenheit hat man sich in der Folge an den Fördermittelgeber, der Investitionsbank Schleswig-Holstein, gewandt. Von dort wurde bestätigt, dass nach nationalem Recht korrekt ausgeschrieben wurde. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass aus Sicht der europäischen Kommission das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland, hier insbesondere die angewandte Ausnahmeregelung in § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, gegen EU-Recht verstoße. Dazu wurde ein Vertragsverletzungsverfahren unter anderem gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, welches noch andauert (seit 2019). Seitens der Investitionsbank Schleswig-Holstein wurde festgestellt, dass ein sehr detaillierter Vermerk zu fertigen wäre und das eingeleitete und noch nicht abgeschlossene Vertragsverletzungsverfahren abzuwarten wäre. Insgesamt wurde eher dazu geraten, EU-weit auszuschreiben.

Bauausschussvorsitzender Krüger bedankt sich für die Ausführungen und gibt den Sachverhalt zur Diskussion frei.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses äußern ihre berechtigten Befürchtungen, dass es aufgrund der derzeitigen Marktsituation (Corona-Pandemie usw.) zu erheblichen Kostensteigerungen kommen wird. Aus den Reihen der Anwesenden wird geäußert, dass ein Neubau möglicherweise günstiger ist als eine Sanierung.

Herr von Possel merkt an, dass es sich bei dem Betrag in Höhe von 978.500 Euro um den höchstmöglichen Förderbetrag handelt, unabhängig davon wie hoch der Aufwand tatsächlich ist.

Herr Mollenhauer wirft die Frage auf, ob man auf die Förderung der Planungsleistungen gegebenenfalls verzichten könnte. Es wird festgestellt, dass im Grundantrag von Planungsleistungen in Höhe von ca. 400.000 Euro ausgegangen wurde. Der Schulausschussvorsitzende, Herr Rakowski-Dammann, spricht sich für eine Feststellung der nun zu erwartenden Kosten aus. Herr von Possel teilt hierzu mit, dass im Haushalt 2022  2.600.000 Euro auf Basis der Kostenberechnung aus 2019 bereitgestellt wurden. Herr Rakowski-Dammann weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Schule auf die Nutzung aller Räumlichkeiten ausgelegt ist. Fraglich ist aus seiner Sicht, ob für einen Neubau/Ersatzbau der Schule Fördermittel zur Verfügung stehen würden.

Gemäß Herrn von Possel müsste man, bevor man neue Überlegungen anstellt, zunächst einmal den aktuellen Raumbedarf unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung feststellen. Herr LVB Siebenborn ergänzt, dass bei der Prognose das Ganztagsschulgesetz Berücksichtigung finden müsste. Das Ehrenamt spricht sich überwiegend dafür aus, die Angelegenheit ergebnisoffen zu diskutieren.

Hinsichtlich der Förderung teilt Herr von Possel mit, dass Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan der Zustimmung bedürfen und es eine Zweckbindungsfrist über 25 Jahre gibt. Basis für den Antrag war die Nutzung aller Räumlichkeiten.

 

Man ist sich darüber einig, zunächst einmal feststellen zu lassen, wie sich die Kostensteigerungen seit 2019 auf das Gesamtprojekt auswirken. Das Amt wird gebeten festzustellen, wie viele/welche Räume für den Betrieb in den nächsten Jahren benötigt werden. Zudem soll geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, einen neuen Förderantrag zu stellen, mit dem Ziel, eine den nunmehr tatsächlichen Ausgaben angepasste Förderung zu erhalten. Die Situation soll mit einem Planungsbüro erörtert werden.

 


Abstimmungsergebnis: 3 dafür

 

 

Sitzungspause von 17.38 – 17.48 Uhr.