Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, eine abschließbare Fahrradgarage für 8 Fahrräder anzuschaffen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Fahrradgarage (Variante A) zu beschaffen und aufzustellen.

 


Bauausschussvorsitzender Krüger führt in den Sachverhalt ein. Bei der Amtsverwaltung ist die Aufstellung einer Fahrradabstellanlage geplant. Diesbezüglich wurden im Haushalt 2022 Mittel bereitgestellt. Er bittet Herrn von Possel in dieser Angelegenheit vorzutragen.

Herr von Possel teilt mit, dass im vergangenen Jahr festgestellt wurde, dass vermehrt mit Fahrrädern zum Dienst gefahren wird. Der derzeit genutzte Bereich zum Abstellen der Fahrräder im Eingangsbereich des Hintereingangs ist für das Abstellen der Fahrräder nicht geeignet. Zum einen wird der Fluchtweg verstellt und zum anderen sollen an gleicher Stelle Abstell-/Lagerflächen für die Reinigungskraft geschaffen werden. Eine Überprüfung der Fördermöglichkeiten durch das Amt für Finanzen hat ergeben, dass diese nur im Raum stehen, wenn die Abstellanlage neben der Nutzung durch Mitarbeiter*innen auch durch die Öffentlichkeit genutzt werden kann. Dies ist nicht gewollt. Eine Arbeitsgruppe hat die Aufgabe bekommen, Lösungen zu erarbeiten.

 

Folgende Anforderungen sollen erfüllt werden:

-         Aufstellung im Außenbereich der Amtsverwaltung (hinterer Bereich)

-         Möglichkeit zum Abstellen von bis zu 10 Fahrrädern

-         abschließbar

-         Schonung der vorhandenen Parkflächen

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation werden drei Varianten vorgestellt. Bei der Variante A handelt es sich um eine abschließbare Fahrradgarage zur Aufstellung von 8 Fahrrädern mit einem Radabstand von 35 cm. Diese könnte zwischen dem vorhandenen Trafohäuschen und dem Amtsgebäude aufgestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine kostengünstige, pflegeleichte Fahrradgarage, für die keine gesonderte Entwässerungseinrichtung erforderlich wäre. Die versiegelte Fläche wäre verhältnismäßig klein. Die Kosten belaufen sich auf ca. 14.000 Euro inkl. Befestigung der Fläche.

Bei der Variante B handelt es sich um eine baugleiche Anlage zur Aufnahme von 2 x 5 Fahrrädern. Der Radabstand würde hier 50 cm betragen, wie vom ADFC empfohlen. Die zweite Anlage könnte beim Parkplatz des Eingangs zum Bauamt aufgestellt werden. Die Kosten beliefen sich auf ca. 21.700 Euro (inkl. 3 x Ladefunktion für E-Bike und Anschluss an das Stromnetz ca. 25.000 Euro)

Die Variante C ist ein Fahrradunterstand mit Holzständerwerk. Bei einer Aufstellmöglichkeit von 10 Fahrrädern wäre mit Kosten von ca. 27.500 Euro zu rechnen. Wegen des erforderlichen Bewegungsraumes hätte dies eine hohe Versiegelung und einen großen Platzbedarf zur Folge.

 

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen dargestellten Varianten werden erörtert. In Vorbereitung auf die Sitzung hat Herr Mollenhauer die Aufstellung eines Holzunterstandes vorgeschlagen. Herr Adam äußert hierzu, dass es schwierig wird, hier eine geeignete Aufstellfläche zu finden. Aufgrund des vorhandenen Gefälles würden für die Anpassung zusätzliche Kosten entstehen. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Aufwand für die erforderlichen Pflasterarbeiten bei den dargestellten Varianten bereits berücksichtigt wurde.

Nach kurzer Diskussion spricht man sich für die Variante A aus. Auf die Lademöglichkeit soll zunächst verzichtet werden. Diese kann jederzeit nachgerüstet werden.

 


Abstimmungsergebnis: 3 dafür