Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschluss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung zu erlassen.

 


Herr Sießenbüttel erläutert die Gründe für den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.

Die Notwendigkeit ergibt sich in erster Linie daraus, dass sich beim Kindergarten Löwenzahn aufgrund der Einrichtung einer Naturgruppe ein höherer Finanzbedarf ergibt. Der Kindergartenausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 beschlossen, als Notunterkunft für die Naturgruppe einen Wagen, der für Kindertagesstätten konzipiert wurde, anzuschaffen. Bisher war geplant, eine Schutzhütte im Außenbereich aufzustellen.

 

Im Rahmen der ursprünglichen Planung wurde es versäumt, Haushaltsmittel für die Förderung der Instandsetzung der Bootsanleger an der Bekau zu veranschlagen. Dieses wird nun nachgeholt. Grundlage hierfür bildet der Beschluss des Amtsausschusses vom 07.09.2021.

 

Auf der Grundlage der Daten des kommunalen Finanzausgleiches 2021 wurde die Amtsumlage neu berechnet. Aufgrund der besseren Finanzkraft der Gemeinden sind höhere Erträge in Höhe von 54.000 Euro zu veranschlagen.

 

Als Ergebnis der Bewirtschaftung des Amtshaushalts wird voraussichtlich am Ende des Jahres im Ergebnisplan ein Fehlbetrag in Höhe von nur noch 67.100 Euro erwirtschaftet.

 

Im Stellenplan gibt es nur geringfügige Veränderungen. Aufgrund der personalwirtschaftlichen Maßnahmen erhöht sich die Stellenzahl insgesamt lediglich um 0,12 Stellen.

Aufgrund der permanent hohen Arbeitsdichte in der Amtskasse schlägt Herr Sießenbüttel vor, die wöchentliche Arbeitszeit für zwei Mitarbeiterinnen um insgesamt 3,5 Stunden zu erhöhen. Dieser Vorschlag stößt auf Zustimmung bei den Mitgliedern des Finanz- und Verwaltungsausschusses.

 


Abstimmungsergebnis: 4 dafür