Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden folgende Angelegenheiten erörtert:

 

6.1

Die Personalauswahlverfahren hinsichtlich eines Digitalisierungsbeauftragten für die Amtsverwaltung und hinsichtlich eines weiteren Amtstechnikers wurden erfolgreich abgeschlossen.

Auch die durch den Weggang von Frau Neumann im Ordnungs- und Sozialamt entstehende Lücke kann ab dem 01.07.2022 geschlossen werden.

Frau von Borstel wechselt innerhalb der Amtsverwaltung vom Einwohnermeldeamt in das Amt für Finanzen und tritt dort die Nachfolge von Frau Dostal an. Das Personalauswahlverfahren hinsichtlich der frei werdenden Stelle im Einwohnermeldeamt läuft.

 

6.2

Auch wenn nun weitere Corona-Lockerungen in Kraft treten, ist angesichts der unverändert sehr hohen Infektionszahlen Vorsicht geboten. Wir sollten uns deshalb weiter schützen, indem wir Abstand halten, die Hygiene beachten und Masken tragen.

 

6.3

Im Amtsbereich wurden bereits 11 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen. Weitere Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten werden folgen. Die Bemühungen um Wohnraum werden intensiviert.

 

6.4

Auch nach Wegfall der Homeoffice-Pflicht soll den Mitarbeitenden der Amtsverwaltung die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Arbeit voll umfänglich oder teilweise aus dem privaten Umfeld heraus auszuführen. Das zu diesem Zweck entworfene Regelwerk befindet sich in der Abstimmung mit dem Personalrat.

 

6.5

Herr Sießenbüttel teilt mit, dass das Amt Itzehoe-Land im vergangenen Jahr an einer EU-weiten Stromausschreibung teilgenommen hat. Der Zuschlag ging an die Stadtwerke Heide.

Der Arbeitspreis für die zweijährige Vertragslaufzeit (2022 und 2023) beträgt 8,7710 Cent je Kilowattstunde zzgl. Netzentgelte, Abgaben und Steuern. In 2021 betrug der Strompreis netto 4,5240 Cent je Kilowattstunde. Der Nettopreis ist also um ca. 90 % gestiegen.

 

6.6

Herr Sießenbüttel teilt mit, dass die Summe aller Forderungen der Gemeinden und des Amtes im Jahre 2021 ca. 6,9 Millionen Euro betrug. Am Ende des Jahres 2021 gab es noch offene Forderungen in Höhe von knapp 150.000 Euro bzw. ca. 2,2 %. Diese Quote ist ein Beleg für ein effizientes Forderungsmanagement in der Finanzbuchhaltung der Amtsverwaltung.

 

6.7

Für die energetische Sanierung von Gebäuden gibt es auch für die Kommunen diverse Fördermöglichkeiten.