Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Anlage der liquiden Mittel zur Kenntnis.

 


Da die Rendite für Festgelder, insbesondere bei kurz- und mittelfristigen Anlagen aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus nicht mehr lukrativ ist, werden die liquiden Mittel des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden – auch als Ergebnis von Beratungsgesprächen mit der Sparkasse Westholstein – seit Oktober 2017 in Wertpapieren und seit dem Herbst 2019 auch in Rentenversicherung angelegt.

Bei den Geldanlagen wird auf eine ausreichende Sicherheit geachtet. Selbstverständlich muss gewährleistet sein, dass Kassenmittel in ausreichendem Umfang jederzeit, insbesondere für die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen, verfügbar sind.

 

Seit geraumer Zeit müssen die Kreditinstitute auf Einlagen, die sie bei der Europäischen Zentralbank (EZB) hinterlegen, Negativzinsen von minus 0,5 Prozent an die EZB zahlen.

Auf dieser Grundlage hat die Sparkasse Westholstein für das Guthaben auf dem Girokonto der Amtskasse ein Verwahrentgelt berechnet. Das Gleiche gilt für unsere Girokonten, die bei der Volksbank Raiffeisenbank oder bei der Postbank geführt werden.

Dabei werden uns von den Kreditinstituten Freigrenzen eingeräumt.

 

LVB Mathias Siebenborn berichtet über die Verhandlungen, die in dieser Angelegenheit bezüglich der Höhe der Freigrenzen insbesondere aufgrund der Initiative des LVB Jörg Bucher (Krempermarsch) geführt wurden. Als Ergebnis sei festzustellen, dass die Sparkasse Westholstein den Gemeinden ab dem 01.04.22 folgende Freigrenzen einräumt: 100.000 Euro je amtsangehörige Gemeinde und weitere 250.000 Euro für die Amtsverwaltung.

 


Abstimmungsergebnis: 4 dafür

 

 

Vor Behandlung der Tagesordnungspunkte

 

Nr. 3 „Gewährung einer Altersteilzeit nach § 63 LBG für einen Beamten“ und

Nr. 4 „Gewährung einer Altersteilzeit nach § 63 LBG für einen Beamten II“

 

verlassen die Kollegen Herr Siebenborn und Herr Sießenbüttel den Sitzungsraum.