Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit den Änderungen zu erlassen, dass für die Anmietung von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen zusätzlich 100.000 Euro bereitgestellt werden. An Erträgen aus Nutzungsentschädigungen für diese Unterkünfte werden 80.000 Euro zusätzlich veranschlagt.  


Herr Sießenbüttel erläutert den vorliegenden Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan.

 

Der Finanzbedarf fällt voraussichtlich höher aus als ursprünglich angenommen und entsteht im Wesentlichen im Kindergarten Löwenzahn. Es war geplant, auf dem Kindergartengelände zum Schutz der Kinder aus der Naturgruppe eine Holzhütte aufzubauen. Nach dem Bekanntwerden der baurechtlichen Bestimmungen für die Errichtung der Hütte im Außenbereich hat der Kindergartenausschuss beschlossen, als Notunterkunft für die Naturgruppe einen Wagen, der für Kindertagesstätten konzipiert wurde, anzuschaffen. Durch die Umsetzung dieser Alternativlösung entstehen höhere Kosten, für die im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen.

Außerdem entstehen u. a. aufgrund einer Schwangerschaftsvertretung höhere Personalkosten.

 

Weitere Haushaltsmittel sind u.a. für die finanzielle Beteiligung des Amtes an der Instandsetzung der Bootsanleger an der Bekau und für die beschlossene Verbesserung der Raumakustik in einem Klassenraum der Julianka-Schule bereitzustellen.

 

Kurzfristig hat sich zusätzlicher Finanzbedarf für die Anmietung von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 100.000 Euro ergeben. An Erträgen aus Nutzungsentschädigungen für diese Unterkünfte werden 80.000 Euro zusätzlich veranschlagt.


Abstimmungsergebnis: 41 Stimmen dafür