Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Lüschow berichtet, dass die Baugenehmigung für den Wichtelwagen vorliegt und dass mit der Lieferung in der 41. KW zu rechnen ist. Anfang Juli stehen vor Ort die Abstimmungstermine mit der Unfallkasse und der Heimaufsicht an. Vor Inbetriebnahme der Naturgruppe muss eine Betriebserlaubnis ausgesprochen werden. Da der Wichtelwagen als Notunterkunft erst im Oktober zur Verfügung steht, ist vorgesehen, die Naturgruppe in Absprache mit der Heimaufsicht ggfs. bereits vor dem Zeitpunkt mit einer Übergangslösung in Betrieb zu nehmen.

 

Die erste Fachkraft in der Naturgruppe nimmt ihre Arbeit ab dem 01.08.2022 auf und ist zunächst mit vorbereitenden Tätigkeiten beschäftigt. Für die Stelle der zweiten Fachkraft muss noch der Absage einer Bewerberin eine erneute Stellenausschreibung erfolgen. Bei den Eltern soll jetzt eine Umfrage erfolgen, welche Kinder in die Naturgruppe aufgenommen werden möchten.