Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ottenbüttel beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der L 127 nur auf EEG-förderfähigen Flächen zuzulassen. Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen östlich der L 127 wird ausgeschlossen. Weiterhin wird der Bereich innerhalb der EEG-konformen Flächen, der im Rahmen des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes der Region Itzehoe als Potenzialfläche für Gewerbe ausgewiesen wurde, ebenfalls ausgeschlossen. Von der Wohnbebauung im Bereich Westermühlen ist zum Schutz der Siedlungsflächen ein Abstand von 450 m einzuhalten.

 


Bürgermeister Maaß verweist zunächst auf die vorangegangene Sitzung des Bauausschusses vom 09.06.2022 und verliest den Sachverhalt:

 

Aktuell wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Ottenbüttel“ aufgestellt. Hinsichtlich der Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen muss sich die Gemeinde mit den auf ihrem Gemeindegebiet in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten – den Standortalternativen – aktiv auseinandersetzen. Es ist festzulegen, ob grundsätzlich und wenn ja, wo und in welchem Umfang, die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Gemeindegebiet ermöglicht werden soll. Diesbezüglich ist ein Grundsatzbeschluss zu fassen. Dieser ist Grundlage für die Erstellung der im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Standortalternativenprüfung.

 

Bestimmte Flächen auf dem Gemeindegebiet sind bereits gesetzlich von der Überplanung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgeschlossen (z.B. Naturschutzgebiete) oder kommen faktisch nicht in Frage (z.B. bestehende Wohnbebauung). Diese wurden in einer sogenannten Weißflächenkartierung erfasst.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Erstellung einer Standortalternativenprüfung werden von dem Vorhabenträger übernommen.

 

Im Anschluss veranschaulicht Bürgermeister Maaß anhand einer Karte den Sachverhalt informationshalber und beantwortet hierzu offene Fragestellungen.

 


Abstimmungsergebnis: 8 dafür                 1 dagegen