Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, im 2. Nachtragshaushaltsplan 10.000 Euro für eine energetische Untersuchung des Amtsgebäudes bereitzustellen.

 


Bauausschussvorsitzender Krüger führt in den Sachverhalt ein und hält es für das Gebot der Stunde, bei der derzeitigen Energiemangellage Energieeinsparmaßnahmen vorzunehmen. Er bittet Herr von Possel in dieser Angelegenheit vorzutragen.

Bauamtsleiter von Possel berichtet anhand einer Power-Point-Präsentation, welche dem Protokoll als Anlage beigefügt ist, über potenzielle Maßnahmen zur Energieeinsparung. Die Teilnehmer*innen eines Arbeitskreises haben zunächst Informationen gesammelt, welche zusammengeführt wurden. Die hieraus resultierenden Ergebnisse sollen auf der heutigen Sitzung vorgestellt werden. Herr von Possel weist darauf hin, dass Energieeinsparungen nicht zwingend gleichzusetzen sind mit Kosteneinsparungen.

 

Zunächst wurden die Energieverbräuche der vergangenen vier Jahre ermittelt. Bei den Gasverbräuchen im Amtsgebäude ist der Verbrauch im Bereich des Bauamtes/Sitzungssaal im Verhältnis zum Haupttrakt auffällig hoch. Dies könnte ursächlich an den grundsätzlich hohen Decken, den vorhandenen Raum über der Decke und unter dem Boden, dem unbeheizten Archiv und Stuhllager und an den vorhandenen Kuppen in den Fluren liegen. Zudem ist von einer mangelhaften Dämmung der Außenwände auszugehen. Bauausschussvorsitzender Krüger ergänzt, dass der damalige Mieter sich vor Jahren bereits über die hohen Wärmeverluste beklagt hat. Nach kurzer Diskussion sind die Anwesenden sich einig, dass ein Energieberater beauftragt werden sollte, eine energetische Untersuchung des Amtsgebäudes vorzunehmen und entsprechende Vorschläge zur Energieeinsparung zu machen.

Als Sofortmaßnahme sollen die Heizzeiten der vorhandenen zwei Heizungen optimiert werden. Gemäß Herrn LVB Siebenborn wird hier ohne großen Aufwand Energieeinsparpotenzial gesehen. Eine nähere Überprüfung hat ergeben, dass die angebotenen Arbeitszeiten in den frühen Morgenstunden, im Übergang vom Nachmittag in den Abend sowie am Samstag nur sporadisch genutzt werden. Bürgermeister Mollenhauer regt an, darüber nachzudenken, größere Büros von mehreren Beschäftigten zu nutzen. Aus Sicht der Verwaltung hätte eine derartige Maßnahme aus verschiedenen Gründen nicht die erste Priorität. Zudem wird die Frage aufgeworfen, wie alt die beiden vorhandenen Heizungsanlagen sind. Erfahrungsgemäß kann eine Erneuerung von Heizungsanlagen eine Einsparung von bis zu 10 – 15 Prozent bringen. Diesbezüglich erwartet man eine Empfehlung im Rahmen der energetischen Untersuchung durch den Energieberater.


Abstimmungsergebnis: 3 dafür

 

Hinsichtlich des Stromverbrauches in der Amtsverwaltung ist festzustellen, dass dieser in den vergangenen zwei Jahren gesunken ist. Es wird gemutmaßt, dass dies ein positiver Effekt durch die Umstellung auf LED-Beleuchtung ist. Frau Sindelar teilt hierzu mit, dass ein Teilbereich der Flure sowie die meisten Büroräume (hier zus. Standleuchten) bereits auf LED-Beleuchtung umgestellt wurden. In vielen Büros wird ausschließlich die bereitgestellte LED-Standleuchte genutzt. Frau Sindelar schlägt vor, die noch vorhandenen veralteten Flurbeleuchtungen (18 Watt Leuchtstoffröhren) kurzfristig auszutauschen. Es handelt sich hierbei um 12 Leuchten. Haushaltsmittel stünden hierfür bereit.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss beauftragt die Amtsverwaltung, die veralteten Leuchten in den Fluren der Amtsverwaltung in LED-Leuchten zu tauschen. Die veralteten Leuchtmittel in den Büroräumen sind im nächsten Jahr zu tauschen.

 

Abstimmungsergebnis: 3 dafür

 

Ergänzend wird mitgeteilt, dass die vorhandene Photovoltaikanlage ca. 24 % des Strombedarfes des Amtes deckt. Der Eigenverbrauch liegt bei ca. 77 %. Diesbezüglich wird angeregt, über einen Energiespeicher nachzudenken. Gemäß Herrn Bgm. Mollenhauer könnte der gesunkene Stromverbrauch auch mit dem Wegfall des Servers im Jahr 2020 zusammenhängen.

 

Die im Haupteingang vorhandene Automatiktür wurde auch einer Überprüfung unterzogen. Hinsichtlich des potenziellen Energieverlustes hat Herr Brümmerstedt Berechnungen vorgenommen, die er ausführlich vorstellt. Im Ergebnis sind die Wärmeverluste durch die Türöffnungen sehr übersichtlich, so dass sich bauliche Veränderungen nicht zeitnah amortisieren würden. Es ist aber festzustellen, dass die Tür grundsätzlich störanfällig ist. Diesbezüglich sind in den vergangenen Jahren nicht unerhebliche Kosten entstanden. Es schließt sich eine Diskussion über das Für und Wider des Austauschens der Automatiktür an. Herr Bgm. Mollenhauer äußert, dass auch Automatiktüren anderer Bauart (z. B. Flügel) erfahrungsgemäß störanfällig sind. Die Angelegenheit soll zunächst weiter beobachtet werden. Handlungsbedarf wird zunächst nicht gesehen.

 

Hinsichtlich der Energieverbräuche an der Julianka-Schule ist ein starker Anstieg beim Gasverbrauch festzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass dies mit dem Lüften (und gleichzeitigem Heizen) während der „Corona-Zeit“ zusammenhängt. Leider ist eine Steuerung der Heizungsanlage aufgrund eines irreparablen Defektes an der Steuerung nicht mehr möglich. Da eine Ersatzbeschaffung der Steuereinheit nicht mehr möglich ist, kommt nur eine Erneuerung der gesamten Heizungsanlage in Betracht. Das Sanierungskonzept des beauftragten Ingenieurbüros wird sehnlichst erwartet. Unter Zuhilfenahme eines Heizungsbauers wurden die einzelnen Heizungsabschnitte jetzt manuell „eingeregelt“. Man ist sich darüber einig, Kosten zunächst vermeiden zu wollen. Das Hauptamt wird gebeten, die Lehrkräfte, die Schüler, die Reinigungskräfte sowie den Hausmeister für die Situation zu sensibilisieren mit dem Ziel, die Energieverbräuche so gering wie möglich zu halten.

 

Die Gasverbräuche im Kindergarten Löwenzahn sind in den vergangenen zwei Jahren stark gestiegen. Auch hier dürfte das Heiz-/Lüftungsverhalten in Verbindung mit der „Corona-Zeit“ ursächlich sein. So sind seit einiger Zeit in den Gruppenräumen CO2-Ampeln vorhanden, welche ein manuelles Öffnen der Fenster „vorgeben“. Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass die Heizkörper mit Holz verkleidet sind. Hierbei handelt es sich um einen erforderlichen Fallschutz, welcher nicht entfernt werden darf. Das Hauptamt wird auch hier gebeten, die Beschäftigten zu sensibilisieren. Die Einstellung der Heizung soll bestmöglich optimiert werden.

 

Zweck Vermeidung unnötigen Energieverbrauchs (Vermeidung von Mangelsituation bzw. Abmilderung derer) ist zum 01.09.2022 die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmen-VO in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 28.02.2023. Diese trifft einige Regelungen für Nicht-Wohngebäude, unter anderem, dass Flure und Treppenhäuser in Nicht-Wohngebäuden nicht beheizt werden dürfen. Dies gilt nicht für Schulen und Kitas sowie Küchen-, Pausen- und Konferenzräume. Durchlauferhitzer sind auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist (Toiletten im Amt). Die Lufttemperaturhöchstgrenze in Büros wird vorgegeben mit 19 Grad. In der Amtsverwaltung wurde die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage bereits gesenkt. Von der Anschaffung von Behörden-Thermostaten möchte man absehen. Es wurde zunächst für jedes Büro ein Thermometer angeschafft, so dass die jeweilige Raumtemperatur angezeigt wird. Ziel ist es, in den Büros eine Höchsttemperatur von 19 Grad nicht zu überschreiten. Die Verwaltungsleitung wird gebeten, die Beschäftigten entsprechend zu informieren.

Auf politischer Ebene wird man sich damit auseinandersetzen müssen, ob das Warmwasser in der Turnhalle in der Julianka-Schule abgestellt werden soll. Hierzu wird man mit dem Schulausschussvorsitzenden sowie den Bürgermeister*innen der Trägergemeinden Kontakt aufnehmen. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch eine potenzielle Legionellenbildung.

 

Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmen-VO, welche in dem Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 gilt, schreibt die Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden vor. Sie enthält eine grundsätzliche Pflicht zur Heizungsprüfung und –optimierung. Bei Gasheizungen ist innerhalb von zwei Jahren ein Heizungscheck durchzuführen sowie ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Entsprechende Maßnahmen sind für das nächste Jahr vorzusehen.