Bürgermeister Rohwedder führt ausführlich in den Sachverhalt ein und teilt mit, dass die Erzeugung von erneuerbarer Energien aufgrund der aktuellen Geschehnisse in aller Munde ist und insofern an Bedeutung gewonnen hat. In vielen weiteren Gemeinden des Amtes, so auch in der Gemeinde Kaaks, wenden sich Projektierer an die Gemeinden mit dem Ziel Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu entwickeln. In der Nachbargemeinde Ottenbüttel haben Planungen zu einem Solarpark bereits begonnen. Aktuell wurde das sogenannte Osterpaket beschlossen, welches beinhaltet, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nunmehr im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Bereits vor einiger Zeit haben sich Landeigentümer an die Gemeinde gewandt, so dass sich die Mitglieder der Gemeindevertretung in Arbeitsgesprächen und Sitzungen mit dem Thema befasst haben. Bürgermeister Rohwedder bittet den Bauausschussvorsitzenden, Herrn Carsten Butenschön, näher zu erläutern.

 

Herr Butenschön bedankt sich für die einleitenden Worte und bringt zunächst einmal seine Freude über das große Interesse in der Bevölkerung zum Ausdruck. Bereits Anfang 2021 gab es die erste Kontaktaufnahme mit der Gemeinde. Nach erfolgter Änderung der Projektstruktur wurden die Gespräche intensiviert. Die Angelegenheit wurde durchaus kritisch betrachtet, aber im Verlauf ergab sich ein guter Dialog. Die Gemeinde muss sich nun die Frage stellen, ob sie Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet grundsätzlich Raum bieten möchte und wenn ja, wo in der Gemeinde und in welcher Größe. Herr Butenschön berichtet von einem konstruktiven Prozess über die Fraktionsgrenzen hinaus. Ein konkretes Projekt hat nun eine entsprechende Reife erlangt, so dass dieses der Allgemeinheit vorgestellt werden soll. Herr Butenschön bittet Frau Berges vorzutragen.

 

Frau Berges bedankt sich auch im Namen der Vorhabenträger, das Projekt in diesem Rahmen vorstellen zu können. Sie erläutert das Vorhaben anhand einer Power-Point-Präsentation, welche diesem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Frau Berges erläutert, dass die Bundesregierung sich mit dem Klimaschutzplan 2045 eindeutig zum Ausbau regenerativen Energien bekannt hat. Das sogenannte Osterpaket (EEG Novelle) enthält wesentliche Änderungen, unter anderem für Photovoltaik. Die Errichtung und der Betrieb erneuerbarer Energieanlagen liegt nunmehr im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Im Genehmigungsverfahren sind die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung einzustellen. Gemäß der Neufassung des § 6 des EEG 2023 sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung einer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Die lokale Wertschöpfung vor Ort in Höhe von 0,2 Cent je Kilowattstunde bleibt zu 100 % in der Gemeinde. Die Ausbauziele für Solarenergie wurden deutlich angehoben. Freiflächenanlagen längs von Autobahn und Schienenwegen sind nunmehr bis zu einer Entfernung von 500 m förderfähig (vorher 200 m, davor 100 m).

Frau Berges erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie äußert, dass mit PV-Freiflächenanlagen derzeit der „billigste Strom“ produziert wird.

Bevor Frau Berges die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Ebene des Landes Schleswig-Holstein darstellt, stellt sie kurz ihr Büro vor. Erst kürzlich wurde eine weitere Zweigstelle in Tellingstedt bezogen.

Hinsichtlich des Planungsrechtes macht sie deutlich, dass die Planungshoheit bei den Kommunen liegt. Es gibt keinen Anspruch auf eine entsprechende Flächenausweisung. Insgesamt bedarf es einer umfangreichen Bauleitplanung, die in der Hand der Gemeinde liegt. Über ein Standortrahmenkonzept, für das es rechtliche Vorgaben gibt, hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Freiflächennutzung auf geeignete Standorte zu lenken. Diesbezüglich hat die Gemeinde einen Abwägungsprozess vorzunehmen. Es bedarf der Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes. Zusätzlich gibt es ein interkommunales Abstimmungsgebot.

Frau Berges stellt die Untersuchungsmethodik für ein Standortrahmenkonzept dar, welches im Entwurf vorliegt. Die übergeordneten und zu berücksichtigenden Planungen, wie Landesentwicklungsplan und Landschaftsrahmenplan, werden kurz erläutert. Zudem ist die Weißflächenkartierung des Kreises Steinburg aus dem Jahr 2021 bei der Erstellung des Standortrahmenkonzeptes zu berücksichtigen.

Aus der Standortrahmenuntersuchung für die Gemeinde Kaaks haben sich drei Prioritäten hinsichtlich der vorhandenen Weißflächen gebildet. Als Priorität 1 hat sich ein vorbelasteter Bereich entlang der A 23 und der dort vorhandenen Stromtrasse herauskristallisiert. Hierbei handelt es sich um einen von der Landesplanung favorisierten Bereich. Zuletzt wurden derartige Bereiche auch im Koalitionsvertrag 2022 bis 2027 gesondert genannt. Das Ergebnis des Standortrahmenkonzeptes wurde im Rahmen einer Bauausschusssitzung erörtert, mit dem Ergebnis, dass man sich in dem besagten Bereich PV-Freiflächenanlagen vorstellen kann, allerdings versehen mit einer Begrenzung auf ein vertretbares Maß. Ob die Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen einmal zur Pflicht wird (wie bei Wind) kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Sodann stellt Frau Berges den Unterschied zwischen PPA Projekten (ohne Förderung) und EEG Projekten (mit Förderung) dar. Bei EEG Flächen sind die 0,2 Cent je Kilowattstunde erstattungsfähig. Dies ist bei PPA Projekten (Stromlieferverträge) nicht der Fall. Derzeit können über PPA Projekte höhere Preise am Markt erzielt werden.

Frau Berges stellt die Flächenkulisse für den im Vortrag titulierten „Energiepark Kaaks“ vor. Dieser ist aufgrund der Vorgaben der Gemeinden auf 25 Hektar gedeckelt und berücksichtigt einen 40 m Abstand zur Bundesautobahn. Hinsichtlich der vorhandenen Freileitung wurde planerisch ein Korridor freigehalten. Näheres wird sich im Bauleitplanverfahren ergeben. Die einzelnen Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung im Außenbereich und eine denkbare Belegung der Flächen mit Modulen werden dargestellt. Erfahrungsgemäß kann sich diese auch noch im Bauleitplanverfahren ändern. Beispielhaft wird eine Solartischkonstruktion vorgestellt. Die eingezäunte Fläche des Solarparks übersteigt die 25 Hektar nicht.

Frau Berges stellt kurz verschiedene Belegungsvarianten vor. Agri-PV ist nach ihrer Aussage im Norden nicht wirtschaftlich darstellbar. Dies hängt unter anderem mit hohen Windhöffigkeit in Schleswig-Holstein zusammen. Ein Beispiel einer Feldbelegung mit Modulen und Unterkonstruktion wird visualisiert. Gemäß Frau Berges soll ein besonderer Wert auf die Biodiversität gelegt werden. Hierzu können später vertraglich Regelungen getroffen werden.

Frau Berges stellt die aus ihrer Sicht notwendigen nächsten Schritte dar. Die Gemeinde sollte zunächst einen Grundsatzbeschluss fassen, ob sie sich PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet vorstellen kann. Diesbezüglich gibt es eine entsprechende Empfehlung des Bauausschusses. Das kommunale Standortrahmenkonzept muss finalisiert werden. Hieran anschließen müsste sich eine interkommunale Abstimmung. Es sind insofern noch einige Grundlagen zu schaffen, bevor ein Antrag auf eine vorhabenbezogene Bauleitplanung gestellt wird.

Abschließend skizziert Frau Berges eine Auswahl von Beteiligungsmodellen. Diese verstehen sich nicht nebeneinander.

 

Herr Butenschön bedankt sich für die interessanten Ausführungen und gibt den Anwesenden Gelegenheit Fragen zu stellen.

Frau Berges teilt auf Nachfrage mit, dass die Anlagen voraussichtlich ca. 30 – 35 Jahre in Betrieb sein werden und es für die Module ein Rückgabesystem gibt.

Ein Anwohner trifft die Feststellung, dass zunächst geäußert wurde, dass ein Solarpark erst ab einer Größe von 40 Hektar wirtschaftlich betrieben werden kann. Gemäß Frau Berges hat man die eigenen Prüfungen noch einmal vertieft, mit dem Ergebnis, dass ein Solarpark auch in der vorgestellten Größe wirtschaftlich betrieben werden kann. Dies geht allerdings mit einem höheren unternehmerischen Risiko einher.

Auf Nachfrage teilt Frau Berges mit, dass der Anteil an Solarmodulen aus Deutschland wieder steigt. Der derzeitige Bedarf an Solarmodulen kann durch deutsche Hersteller allein allerdings nicht gedeckt werden. Entgegen der Praxis bei den Windenergieanlagen erzeugen Solarparks ununterbrochen Energie, solange die Sonne scheint (keine Abschaltung).

Die in der Präsentation dargestellten Ertragsmöglichkeiten werden in Frage gestellt. Hierzu teil Frau Berges mit, dass zu gegebener Zeit ein Ertragsgutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt wird.

Zur Frage, ob die 0,2 Cent je Kilowattstunde unbefristet gezahlt werden äußert Frau Berges, dass dies der Fall ist.

Es werden einige Fragen hinsichtlich der potenziellen Artenvielfalt in Verbindung mit der Bewirtschaftung der Flächen gestellt. Frau Berges teilte hierzu mit, dass die Fläche ohne Bewirtschaftung nicht betrieben werden kann, weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass die Flächen derzeit biotopisch gesehen artenarm sind.

 

Da keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich Herr Butenschön für den regen Austausch. Die Gemeindevertretung wird sich nun mit dem Thema befassen. Der Bauausschuss der Gemeinde hat sich mit diesem Thema bereits auseinandergesetzt und zwar mit dem Ergebnis, dass man sich grundsätzlich Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Gemeindegebiet vorstellen kann, diese lediglich im vorbelasteten Bereich der A 23 und zwar mit einer Obergrenze von 25 Hektar für den eingezäunten Bereich eines Solarparks. Zudem wurde der Gemeindevertretung empfohlen, den erforderlich werdenden Ausgleich im Zusammenhang mit der Photovoltaik-Freiflächenanlage, wenn möglich, innerhalb der Fläche oder im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens sicherzustellen.

Ein entsprechender Beschluss in der Gemeindevertretung wäre gemäß Herrn Butenschön ein Signal an den Vorhabenträger mit der Standortalternativprüfung (auch interkommunal) fortzufahren und sich hieran anschließend zu gegebener Zeit einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde zu richten.

Ein Anwohner erkundigt sich im Nachgang hinsichtlich der potenziellen Größe der Ausgleichsfläche. Hierzu wird mitgeteilt, dass der Ausgleichsbedarf im Bauleitplanverfahren im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung festgestellt wird. Die Planung hat noch keine entsprechende Tiefe, um hier eine verlässliche Aussage zu treffen.

 

Bürgermeister Rohwedder bedankt sich bei den Anwesenden für die sachliche Diskussion.

Er hebt die potenziellen Vorteile für die Gemeinde, wie Beteiligung über die 0,2 Cent je Kilowattstunde, die lokale Wertschöpfung, die potenziellen Gewerbesteuereinnahmen und den Beitrag zur Energiewende, hervor. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf die anstehenden Aufgaben in der Gemeinde, unter anderem auf die Forderung der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse ein neues Feuerwehrgerätehaus zu bauen.