Amtsvorsteherin Lüschow führt in das Thema zur Novellierung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ein. Durch die Regelungen des § 6 EEG wird es möglich, die von Windparks und PV-Freiflächenanlagen betroffenen Kommunen zuverlässig und bundeseinheitlich an

den Erträgen der Projekte zu beteiligen. In mehreren Gemeinden des Amtes sind Windenergieanlagen (WEA) bereits vorhanden bzw. das Thema zur Novellierung des EEG bereits präsent. Insofern ist Amtsvorsteherin Lüschow dankbar, dass Herr Dirk Beckmann heute aus seiner fachlichen Expertise einen Vortrag halten wird.

 

Amtsvorsteherin Lüschow übergibt das Wort an Herrn Beckmann. Herr Beckmann hält einen ca. 15-minütigen Vortrag zur Novellierung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und beantwortet im Anschluss offene Fragen aus dem Gremium.

 

Der Vortrag wird als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.