Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, den Auftrag für die Verkabelung der Schule und Verlegung des Landesnetzschranks an Dataport unabhängig vom Sanierungskonzept bereits jetzt zu erteilen.

Die Amtsvorsteherin Frau Lüschow wird ermächtigt, die hierzu erforderlichen Aufträge zu erteilen, auch wenn die in der Hauptsatzung festgelegten Höchstbeträge überschritten werden.

 


Amtsvorsteherin Lüschow übergibt das Wort an Schulausschussvorsitzender Herrn Rakowski-Dammann.

 

Herr Rakowski-Dammann führt aus, dass der Schulausschuss im Frühjahr 2022 beschlossen hat, den Auftrag für die Verkabelung der Schule und Verlegung des Landesnetzschranks an Dataport zu erteilen. Die Verkabelung der Sporthalle sollte nicht erfolgen.

 

Im Frühjahr haben zahlreiche Gespräche hinsichtlich der Sanierung der Julianka-Schule stattgefunden. Da aufgrund der Vielzahl der Sanierungsprojekte in der Schule nicht eingeschätzt werden kann, ob eine Sanierung oder ein Neubau wirtschaftlicher wäre, wurde vom Ingenieurbüro vorgeschlagen, ein Sanierungskonzept aufzustellen. Dieses Konzept sollte im August vorliegen und die Auftragsvergabe für die Verkabelung sollte bis dahin ruhen.

 

Vom Ingenieurbüro wurde mittlerweile jedoch mitgeteilt, dass sich die Vorlage des Sanierungskonzeptes verspätet und frühestens im November 2022 erfolgen kann.

 

Der Antrag für den Digitalpakt Schule muss bis zum 31.12.2022 vollständig beim Ministerium eingereicht sein. Die in der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen erbrachten Leistungen bzw. beschafften Geräte müssen bis zum 31.12.2024 vollständig abgenommen bzw. geliefert worden sein. Die vollständige Abrechnung und die damit verbundenen Auszahlungen sind bis zum 30.06.2025 möglich.

 

Sollte das Sanierungskonzept ergeben, dass ein Neubau sinnvoller wäre, erfolgt die Verkabelung und Ausstattung WLAN über die Schulbauförderung. Es würde in diesem Fall nur eine Förderung der Präsentationsgeräte und der Endgeräte stattfinden.

Zu Bedenken ist hierbei, dass die Anschaffung der Geräte bis zum 31.12.2024 erfolgen muss.

Wäre die Fertigstellung des Neubaus im Jahre 2025, könnte eine Anschaffung der beschafften Geräte im Jahre 2024 durchgeführt werden. Dieses Vorgehen müsste vorher mit dem Ministerium abgesprochen und von dort zugestimmt werden.  

 

Ist die Fertigstellung des Neubaus später, gibt es keine Förderung über den Digitalpakt.

Im Falle eines Neubaus werden von der Planung bis zum endgültigen Umzug erfahrungsgemäß einige Jahre ins Land gehen. Damit die Schule digital nicht den Anschluss verliert, sollte nach Vorschlag von Herrn Rakowski-Dammann unabhängig vom Sanierungskonzept schnellstmöglich mit der Umsetzung des Digitalpaktes Schule begonnen werden.

 


Abstimmungsergebnis: 21 Stimmen dafür

 

Hinweis: An der Abstimmung nahmen lediglich die Bürgermeister der betroffenen Trägergemeinden teil.