Seitens des Schulausschussvorsitzenden Herrn Rakowski-Dammann erfolgen keine Mitteilungen.

 

Abschließend hebt Frau Schwertfeger generell hervor, dass zur Gewährleistung der Sicherheit der Benutzung des Schulhofes und der Spielplatzgeräte durch Schulkinder auch einer sofortigen Instandsetzung durch den Schulträger bedürfe, sofern es sich bei extern durchgeführten Spielplatzüberprüfung durch den TÜV in der Mängelkategorie um beanstandende akute Gefahrenstellen handele.

 

Schulausschussvorsitzender Rakowski-Dammann merkt an, dass festgestellte Mängel, welche akute Gefahrenstellen darstellen, unverzüglich behoben oder gänzlich gesperrt werden.

 

Herr Rakowski-Dammann merkt informationshalber an, dass eine Fallschutzfläche bei der Kletterkombination mit zwei Türmen noch auszukoffern wäre und betont in diesem Zusammenhang, dass laut vorliegendem TÜV-Bericht es sich um eine Beanstandung ohne aktuelle Unfallgefahr handelte. Dieser Empfehlung vom TÜV wurde dennoch gefolgt und eine Beauftragung zum Austausch des Materials durch eine Firma erfolgte zwischenzeitlich.