Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, der Amtswahlleiterin für die Durchführung der Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 folgende Vorschläge zu unterbreiten:

 

Wahllokal/Wahlraum:

 Vereinsheim

pauschalierter Auslagenersatz i. H. v.

30 EURO

Wahlvorsteher/in:

Helmut Gehrts

stellv. Wahlvorsteher/in:

Norbert Köller 

 

 

Beisitzer/in:

stellv. Beisitzer/in:

1. Erik Pohlmann

1.

2. Thomas Dittmer

2.

3. Jens Harms

3.

4. Lea Larieve

4.

5. Anke Schaaf

5.

6. Lasse Hollm

6.

7. Kathrin Gratz

7.

 

Die unter 1. und 2. genannten Beisitzer werden als Schriftführer bzw. dessen Stellvertreter vorgeschlagen.


Die Mitglieder des Wahlvorstandes werden von der Amtswahlleiterin aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen. Der Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, einer, einem oder zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und vier bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern. Aus Organisationsgründen sollte der gesamte Wahlvorstand mindestens aus acht Personen bestehen.

 

Gemäß § 5 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein pauschalierter Auslagenersatz bis zu 30,00 € gewährt werden.

 

Die Amtswahlleiterin bestimmt für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum. Soweit möglich, stellen die Gemeinden Wahlräume zur Verfügung. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.


Abstimmungsergebnis: 6 dafür