Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss zu beschließen, dass das Amt Itzehoe-Land ab dem 01. Juli 2023 hauptamtlich geleitet werden soll. Ein Entwurf einer Hauptsatzung sowie die Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land sind dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


Anhand der Beschlussvorlage erläutert LVB Mathias Siebenborn den Sachverhalt.

 

Ein Amt kann entweder ehrenamtlich oder hauptamtlich verwaltet werden. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich für ehrenamtlich verwaltete Ämter aus den §§ 13 – 15 und für hauptamtlich verwaltete Ämter aus den §§ 15 a bis 15 d der Amtsordnung.

Insbesondere aufgrund der Zunahme der Aufgaben des Amtes selbst und der Komplexität der Aufgaben, für deren Erledigung die ehrenamtliche Amtsvorsteherin bzw. der ehrenamtliche Amtsvorsteher verantwortlich ist, beschäftigt sich der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land seit geraumer Zeit mit der Frage, ob eine ehrenamtliche Leitung der Amtsverwaltung, wie sie hier praktiziert wird, noch zeitgemäß ist.

In einer internen Abstimmung des Amtsausschusses am 05.10.2022 wurde sich nunmehr mit einer deutlichen Mehrheit dafür ausgesprochen, eine Änderung der Organisationsform hin zu einer hauptamtlich geführten Verwaltung vorzunehmen. Die Änderung soll mit Eintritt in die kommende kommunale Legislaturperiode wirken. Die Verwaltung wurde gebeten, die für die Änderung erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

Für die Einführung einer hauptamtlichen Leitung ist durch den Amtsausschuss zunächst ein Grundsatzbeschluss zu fassen. Weiterhin sind die Hauptsatzung sowie die Entschädigungssatzung des Amtes zu ändern.

Amtsvorsteherin Renate Lüschow unterstützt die Ausführungen des LVB Siebenborn. Sie plädiert dafür, dass die für die Änderung der Organisationsform erforderlichen Schritte bzw. Entscheidungen noch vor der nächsten Kommunalwahl im Mai 2023 eingeleitet werden.

 

Da die Angelegenheit ausführlich in der genannten Sitzung des Amtsausschusses am 05.10.2022 erörtert wurde, besteht bei den Mitgliedern des Finanz- und Verwaltungsausschusses kein weiterer Beratungsbedarf.

 


Abstimmungsergebnis: 5 dafür