Beschluss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss zu beschließen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit den Änderungen, die sich aus den im Rahmen im Laufe der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses getroffenen Personalentscheidungen ergeben, zu erlassen.


Gemäß § 18 AO in Verbindung mit § 77 Abs. 1 GO hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Dabei hat das Amt der Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Auf der Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2023 und der ermittelten Finanzbedarfe hat die Verwaltung den Entwurf für den Haushaltsplan 2023 für das Amt Itzehoe-Land entwickelt.

 

Herr Sießenbüttel führt aus, dass die Finanzkraft der Gemeinden deutlich gestiegen ist. Ein Umlagesatz in Höhe von 20 % würde für Einnahmen in Höhe von 3 Millionen Euro sorgen. Gegenüber dem Vorjahr können also fast 200.000 Euro mehr eingenommen werden. Dennoch würde die Umlage nicht ausreichen, den Finanzbedarf im Finanzplan zu decken. Die Personalauszahlungen für die Beschäftigten der Amtsverwaltung betragen im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich ca. 2,4 Millionen Euro. Die Personalkosten – dabei sind die zahlungswirksamen Kosten nicht berücksichtigt – sind somit seit dem Jahr 2018 um fast 40 % gestiegen.

 

Eine Kostensteigerung von über 50 % ist bei den Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen festzustellen, insbesondere durch die erheblich gestiegenen Kosten im IT-Bereich. Dennoch erscheint es gerechtfertigt, den Umlagesatz für die Amtsumlage (zunächst) noch nicht zu erhöhen, auch wenn dadurch planerisch keine liquiden Mittel mehr zur Verfügung stünden. Es sei allerdings davon auszugehen, dass das Jahresergebnis erheblich besser ausfallen werde, als noch im Rahmen der zweiten Nachtragshaushaltsplanung angenommen wurde. Das Amt wäre somit auch in 2023 zahlungsfähig. Soweit sich aufgrund des dann vorliegenden Jahresergebnis 2022 wider Erwarten das Erfordernis ergibt, für weitere Finanzmittel zu sorgen, könnte im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung, die bereits für das 2. Quartal 2023 vorgesehen ist, nachgebessert werden. Eine Erhöhung des Umlagesatzes in 2024 sei wohl unvermeidlich.

 

Die Stellenzahl beträgt nun insgesamt 45,46 Stellen, davon entfallen 33,33 Stellen auf die Amtsverwaltung.

 


Abstimmungsergebnis: 5 dafür

 

Anmerkung des Protokollführers:

In der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 in der Entwurfsfassung wird unter § 2 noch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 345.000 Euro ausgewiesen. Da diese aus dem Vorjahr in das Jahr 2023 übertragen werden kann, bedarf es keiner erneuten Ausweisung in  der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.