17.1

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen liegt das Amt derzeit knapp unterhalb der Quote. Bisher wurden 120 Ukrainer untergebracht, dies sind drei weniger als lt. Quote erforderlich. In der Erstaufnahmeeinrichtung des Kreises in Kellinghusen befinden sich derzeit 41 Flüchtlinge. Bei den Flüchtlingen aus anderen Nationen ist die Quote derzeit knapp erfüllt, hier wurden 21 Personen untergebracht. Es wird weiterhin um Mitteilung von verfügbarem Wohnraum gebeten. Nur durch die Anmietung oder dem Erwerb von Wohnraum können kostspielige Lösungen wie Container oder Tiny-Häuser umgangen werden, denn lt. Prognose des Landes muss das Amt bis Ende März 80 weitere Personen unterbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Erwerb und die Herrichtung von Wohnraum eine neue Förderrichtlinie erarbeitet wird. Im Antragszeitraum vom 1. November 2022 bis zum 31. Mai 2023 können Anträge für alle Maßnahmen gestellt werden, die nach dem 1. März 2022 begonnen wurden. Die Förderhöchstsumme pro Amt wird auf 400.000 Euro angehoben, bei amtsangehörigen Gemeinden beträgt sie 100.000 Euro.

 

17.2

Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sind auch für die Freiwillige Feuerwehren unmittelbar zu spüren. Die Themen der Energiesicherheit und einer verlässlichen Energieversorgung in Deutschland, auch mit elektrischer Energie, sind vielfach in den täglichen Medien und in der politischen Diskussion zu finden.

Der Landesbrandmeister hat deshalb ein Schreiben als Grundlage für die Vorbereitungen der Freiwilligen Feuerwehren versendet, um sich auf einen längerfristigen Stromausfall einzustellen und die Führungskräfte, aber auch die fachlich zuständigen kommunalen Bereiche dafür zu sensibilisieren. Bei besonderen und herausfordernden Notlagen werden die Feuerwehren in der Bevölkerung als verlässlicher Partner zur Bereitstellung und Sicherstellung von Nothilfe und Brandschutz wahrgenommen. Zielsetzung muss es sein, in diesem möglichen Szenario die Führungs- und Einsatzfähigkeit von Freiwilligen Feuerwehren auch über einen längeren Zeitraum ohne eine verlässliche, strukturierte Stromversorgung aufrecht zu erhalten.

 

17.3

Der bundesweite Warntag findet am 8. Dezember 2022 um 11 Uhr erneut statt. Ziel ist es, die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen. Erstmals kommt hierbei auch der neue Warnkanal Cell Broadcast zum Einsatz, um wichtige Erkenntnisse für die Umsetzung bis zum vorgesehenen Wirkbetrieb im Februar 2023 zu gewinnen.

 

17.4

Die Rückgabe der Unterlagen für die Kandidatenaufstellung bei der Kommunalwahl muss im Original unterschrieben bis spätestens 20.03.2023, 18.00 Uhr erfolgen. Danach sind keine Benennungen mehr möglich. Es wird gebeten, die Frist nicht auf das Letzte auszureizen, um etwaige fehlende Angaben oder Fehler noch korrigieren zu können.

Die Anzahl der zu wählenden Vertreter hat sich lediglich in der Gemeinde Hodorf verändert.

 

17.5

Die Digitalisierung der Amtsverwaltung schreitet weiter voran. In dieser Woche findet ein Termin bezüglich des digitalen Sitzungsdienstes statt. Der Aufbau der Sitzungsvorlagen wird hier aufgrund von Hinweisen aus dem Prüfungsbericht angepasst. Die Amtsausschussmitglieder werden gebeten, Vorschläge zur Verbesserung des digitalen Sitzungsdienstes zu machen.

 

17.6

Der Bundesverkehrswegeplan wird derzeit überarbeitet. Die Nordumgehung wird voraussichtlich Bestandteil bleiben.

 

17.7

Die Entwürfe der Neuaufstellung der Regionalpläne sollten im IV. Quartal vorliegen. Dieses Ziel wird wahrscheinlich nicht gehalten. Es verdichten sich die Anzeichen, dass es eine Teilfortschreibung hinsichtlich der Windeignungsflächen geben wird. Man wird sich in diesem Zusammenhang mit der Änderung von Tabukriterien auseinandersetzen.

 

17.8

Mehrere Gemeinden befassen sich aktuell aktiv mit der Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen.

 

17.9

Mit der Sanierung der Julianka-Schule, dem Neubau eines Bauhofes in Heiligenstedten, dem Neubau eines Kindergartens in Heiligenstedtenerkamp, dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Multifunktionsraum in Kaaks, dem Neubau eines Gemeindehauses in Kleve, dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Mehlbek und dem Neubau von Gruppenräumen für den Kindergarten in Oldendorf zeichnen sich mehrere herausragende Projekte im Bereich Hochbau ab.

 

17.10

Am 15. und 16. November hat eine Kassenprüfung stattgefunden. Es wurden keine Differenzen festgestellt.

 

17.11

Es wurden 1 Mio. Euro in Wertpapiere angelegt. Die Laufzeit beträgt 24 Monate bei einem Zinssatz von 2,55 %.

 

17.12.

Die Entwicklung der Energiepreise trifft im kommenden Jahr auch das Amt und die Gemeinden. Während der Strompreis noch bis Ende 2023 fest vereinbart ist, wurde die Gaslieferung zum 01.01.2023 ausgeschrieben. Nachdem zunächst kein Angebot abgegeben wurde hat nun die E.ON Energie Deutschland GmbH den Zuschlag erhalten mit einem Preis von 17,44 ct/kWh.

 

17.13

Die Auszubildende für das kommende Jahr hat abgesagt. Es erfolgt eine neue Ausschreibung.

 

17.14

Der SHGT hat Musterverträge für die Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen bestehender Windenergieanlagen veröffentlicht.

 

17.15

Herr Siebenborn bedankt sich für die geleistete Arbeit in allen Abteilungen der Amtsverwaltung und für die gute Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt.