Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Amtsausschuss nimmt von der Einnahme- und Ausgaberechnung in der vorgelegten Fassung Kenntnis.


Gemäß § 2a Abs. 5 BrSchG hat der Wehrvorstand innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr aufzustellen. Sie ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen und der Gemeindevertretung vorzulegen. Da die Aufgabe des Brandschutzes durch die Gemeinden Bekdorf, Kleve, Krummendiek und Moorhusen auf das Amt übertragen wurde, ist die Einnahme- und Ausgaberechnung dem Amtsausschuss vorzulegen.