Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Der Amtsausschuss stimmt durch die betroffenen Trägergemeinden der Einnahmen- und Ausgabenplanung für das Jahr 2022 in der vorgelegten Fassung zu.


Gemäß § 2a BrSchG haben die Wehren für ihre Kameradschaftskassen eine Einnahmen- und Ausgabenplanung aufzustellen und durch ihre Mitgliederversammlung beschließen zu lassen. Dieser Plan tritt nach der Zustimmung der Trägergemeinden im Amtsausschuss in Kraft.


Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür

 

Hinweis: An der Abstimmung nahmen lediglich die Bürgermeister der betroffenen Trägergemeinden teil.