Eine Bürgerin bemängelt, dass die Gemeindevertretung Hohenaspe im Jahr 2022lediglich einmal einberufen wurde. Es wird angeregt, die Anzahl der Sitzungen im kommenden Jahr auf drei bis vier zu erhöhen (s. a. § 34 (1) GO).

 

Es wird die Frage gestellt, ob der Gemeinde die Planung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Gemeindegebiet bekannt ist. Hierzu wird ausgeführt, dass in der Gemeinde derartige Planungen derzeit nicht bekannt sind.

 

Eine Bürgerin bittet um Auskunft, ob im Gemeindegebiet die Errichtung eines Windparks erfolgen soll. LVB Mathias Siebenborn führt hierzu aus, dass der Projektierer Firma Denker & Wulf AG aus Sehestedt plant, im Gemeindegebiet einen Windpark zu errichten. Die Gemeindevertretung ist hierüber bereits in einer internen Gemeindevertretersitzung informiert worden. Die Firma Denker & Wulf AG wird zu gegebener Zeit in Abstimmung mit der Gemeinde Hohenaspe eine Bürgerinformationsveranstaltung durchführen.

 

Es wird nachgefragt, ob und ggf. wann mit einer Nachnutzung der leerstehenden Bäckerfiliale (ehemals Bäckerei Martin) gerechnet werden kann. Hierzu führt Bürgermeister Wendrich aus, dass sich bislang eine Nachnutzung nicht abzeichnet, da die Gespräche hierzu bisher erfolglos geführt wurden.

 

Zu einer Nachfrage zum Radweg zwischen Hohenaspe und Hungriger Wolf entlang der K 53 berichtet Bürgermeister Wendrich, dass die Gemeinde durch den Kreis Steinburg hierüber bislang nicht offiziell informiert worden ist.

 

Es wird nachgefragt, ob die Suche nach einem geeigneten Standort für die Skaterbahn fortgeführt wurde. Aus Sicht der Bürgerin könnte der Standort am Schützenheim gefunden werden. Herr Wendrich erläutert hierzu, dass das Schützenheim im Eigentum des Vereins steht. Nach Erkenntnissen der Gemeinde findet dort weiterhin eine Vereinsaktivität statt. Im Übrigen konnte nach wie vor kein geeignetes Gelände für die Errichtung einer Skaterbahn gefunden werden.

 

Eine Bürgerin bemängelt die Durchführung von Silverstervorführungen auf dem Flugplatz Hungriger Wolf. LVB Mathias Siebenborn führt hierzu aus, dass die örtliche und sachliche Zuständigkeit für den gewerblichen Anbieter von Feuerwerkskörpern beim Amt Kellinghusen liegt.