Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit den genannten Änderungen zu erlassen.

 


Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Herr Maaß erläutert den vorliegenden Entwurf mit Veränderungsliste. Die Gemeinde hat große Projekte zu stemmen, die im Haushaltsjahr 2023 und in den Folgejahren zu teils erheblichen Fehlbeträgen führen.

 

Im Ergebnisplan 2023 sind folgende besondere Maßnahmen geplant:

 

Produktsachkonto

Maßnahme

Planansatz  EUR

42401.5211000

Fortsetzung der Renovierungsarbeiten im Sportlerheim

10.000

53801.5221000

Instandhaltungsmaßnahmen im Roboterverfahren im Rahmen der Umsetzung des Sanierungskonzeptes

50.000

53802.5241040

Entschlammung des Regenrückhaltebeckens. Dem Aufwand steht ein Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung in Höhe von 18.000 Euro gegenüber.

20.000

54101.5221000

Instandhaltungsmaßnahmen Straße Oha

20.000

55501.5221000

Ausbesserung der Kurvenbereiche im Wackener Weg

10.000

 

Darüber hinaus sind im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder und bei den Schulkostenbeiträgen steigende Kosten festzustellen.

 

Im Finanzplan 2023 sind folgende besondere Investitionsmaßnahmen geplant:

 

Produktsachkonto

Maßnahme

Planansatz  EUR

53801.0443100

Sanierung der Grundstücksanschlussleitungen im Rahmen der Umsetzung des Sanierungskonzeptes

120.000

53802.0443100

Instandsetzungsmaßnahmen im Inlinerverfahren im Rahmen der Umsetzung des Sanierungskonzepts

100.000

 

Darüber hinaus plant die Gemeinde Mehlbek den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Das Investitionsvolumen beträgt voraussichtlich rd. 1 Mio. Euro. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,22 Mio. Euro vorgesehen. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf gemäß § 85 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Da der Haushaltsplan nicht ausgeglichen ist, hat sich die Gemeinde mit Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu beschäftigen. Als mögliche Maßnahme wird empfohlen, die Hebesätze der Realsteuern anzuheben. Es wird sich für eine moderate Anhebung der Grundsteuer B auf 405 % ausgesprochen. Über eine Erhöhung der Hundesteuer wird unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beraten.

 

Die Stellen im Stellenplan werden um 12 Stunden/Monat für die Pflege des Sportplatzes aufgestockt.

 


Abstimmungsergebnis: 6 dafür