Sitzung: 12.12.2022 GV Mehlbek
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: Meh/AfF/204/2022
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit den genannten Änderungen zu erlassen.
Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.
Herr Maaß erläutert den vorliegenden Entwurf mit Veränderungsliste. Die Gemeinde hat große Projekte zu stemmen, die im Haushaltsjahr 2023 und in den Folgejahren zu teils erheblichen Fehlbeträgen führen.
Im Ergebnisplan 2023 sind folgende besondere Maßnahmen geplant:
Produktsachkonto |
Maßnahme |
Planansatz EUR |
42401.5211000 |
Fortsetzung
der Renovierungsarbeiten im Sportlerheim |
10.000 |
53801.5221000 |
Instandhaltungsmaßnahmen
im Roboterverfahren im Rahmen der Umsetzung des Sanierungskonzeptes |
50.000 |
53802.5241040 |
Entschlammung
des Regenrückhaltebeckens. Dem Aufwand steht ein Ertrag aus der Auflösung der
Rückstellung in Höhe von 18.000 Euro gegenüber. |
20.000 |
54101.5221000 |
Instandhaltungsmaßnahmen
Straße Oha |
20.000 |
55501.5221000 |
Ausbesserung
der Kurvenbereiche im Wackener Weg |
10.000 |
Darüber hinaus sind im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder
und bei den Schulkostenbeiträgen steigende Kosten festzustellen.
Im Finanzplan 2023 sind folgende besondere Investitionsmaßnahmen geplant:
Produktsachkonto |
Maßnahme |
Planansatz EUR |
53801.0443100 |
Sanierung
der Grundstücksanschlussleitungen im Rahmen der Umsetzung des
Sanierungskonzeptes |
120.000 |
53802.0443100 |
Instandsetzungsmaßnahmen
im Inlinerverfahren im Rahmen der Umsetzung des Sanierungskonzepts |
100.000 |
Darüber hinaus plant die Gemeinde Mehlbek den Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses. Das Investitionsvolumen beträgt voraussichtlich rd. 1
Mio. Euro. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe
von 1,22 Mio. Euro vorgesehen. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf
gemäß § 85 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde.
Da der Haushaltsplan nicht ausgeglichen ist, hat sich die Gemeinde mit Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu beschäftigen. Als mögliche Maßnahme wird empfohlen, die Hebesätze der Realsteuern anzuheben. Es wird sich für eine moderate Anhebung der Grundsteuer B auf 405 % ausgesprochen. Über eine Erhöhung der Hundesteuer wird unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beraten.
Die Stellen im Stellenplan werden um 12 Stunden/Monat für die Pflege des Sportplatzes aufgestockt.
Abstimmungsergebnis: 6 dafür