Beschluss: zur Kenntnis genommen

Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Mehlbek für das Haushaltsjahr 2022 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.

 

Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.

 

Die von dem Bürgermeister im Haushaltsjahr 2022 genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen bisher insgesamt 4.592,91 €. Eine Auflistung der einzelnen Positionen liegt der Gemeindevertretung vor und wird durch Herrn Maaß erläutert.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen ist durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen sowie Einsparungen gewährleistet.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.