Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

a)       der Gebührenbemessung ab 2023 einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren zugrunde zu legen,

 

b)      die vorgelegte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2023-2024 zu billigen,

 

c)       die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lohbarbek zu erlassen.

 


Bürgermeisterin Grüttner erläutert, dass die vorliegende Kalkulation der Amtsverwaltung eine kostenrechnende Gebühr bestehend aus einer reduzierten Grundgebühr von 12 Euro und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr in Höhe von 3,01 Euro/m³ ergeben hat.

 

Die Grundgebühr dient der Deckung der leistungsunabhängigen Kosten der Anlage. Sie darf bis zu der Höhe erhoben werden, bei der sie diese Kosten deckt. Gemäß der vorliegenden Gebührenkalkulation liegen die leistungsunabhängigen Kosten der Anlage bei 50.000,00 Euro. Bei einer Grundgebühr in Höhe von 21,00 € pro Monat wird dieser Betrag um rd. 22.600,00 Euro überschritten.

 

Als Ergebnis der Gebührenkalkulation ergibt sich eine kostenrechnende Gebühr bestehend aus einer reduzierten Grundgebühr beginnend bei 12,00 € pro Monat / 144,00 € pro Jahr und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr in Höhe von 3,01 € pro Kubikmeter Abwasser. 


Abstimmungsergebnis: 6 dafür