Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit folgender Änderung

 

Produktsachkonto

Bezeichnung

Ansatz lt. Enwurf / €

Ansatz neu / €

 

53802.7821

 

Grunderwerb

(Grunderwerb entfällt)

 

14.500

 

0

54101.5221

Sanierung Dorfstraße / Zur Stör

 

 

0

 

10.000

 

zu erlassen.

 


Bürgermeisterin Grüttner erläutert die Eckpunkte des vorgelegten Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023. Danach ist auch im kommenden Haushaltsjahr von planerischen Fehlbeträgen auszugehen. Der Jahresfehlbetrag im Ergebnisplan wird in erster Linie durch ein erhebliches Defizit durch die zu erwartende Erhöhung der Schulverbandsumlage sowie den Aufwendungen nach Kindertagesstättengesetz ausgelöst. Im Bereich des Finanzplanes entfällt auf die Kanalsanierung in den Bauabschnitten 2022 und 2023 als investive Maßnahme ein Betrag von 285.000 Euro. Dem Vorschlag von Bürgermeisterin Grüttner, eine Erhöhung der gemeindlichen Hebesätze vorzunehmen, wird nicht gefolgt. Bürgermeisterin Grüttner weist darauf hin, dass die für einen Grunderwerb vorgesehenen Haushaltsmittel von 14.500 Euro entbehrlich sind. Der Haushalt sollte daher insoweit diese Änderung bereits beinhalten.

 


Abstimmungsergebnis: 6 dafür