Bürgermeisterin Grüttner stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Sodann stellt Bürgermeisterin Grüttner die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Die Sitzung der Gemeindevertretung findet in öffentlicher Sitzung statt.