Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Mehlbek über die Erhebung einer Hundesteuer zu erlassen.


Das Amt für Finanzen hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 empfohlen, den Hundesteuersatz zu erhöhen. Der Hintergrund ist das planerische Defizit im Ergebnisplan.

 

Die Gemeinde Mehlbek erhebt zurzeit 60,00 € Hundesteuer für den ersten Hund, für einen zweiten Hund beträgt die Steuer 70,00 € und für jeden weiteren 80,00 € im Jahr.

Die Hundesteuer für gefährlich eingestufte Hunde beträgt jeweils das 8-fache. Die letzte Erhöhung hat zum 01.02.2016 stattgefunden.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeinwesen hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 zu dem Vorschlag beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die Erhöhung des Hundesteuersatzes für den ersten und den zweiten Hund jeweils auf 80 Euro.


Abstimmungsergebnis: 6 dafür