Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss

 

- den Jahresabschluss 2021 in der nun vorliegenden Fassung zu beschließen und

- den Jahresfehlbetrag in Höhe von 22.671,12 € zu Lasten des Eigenkapitals als

  „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ zu buchen.


Am 26.09.2022 hat der Amtsausschuss den Jahresabschluss 2021 beschlossen.

 

In der Ergebnisrechnung wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 23.388,07 festgestellt, der (im Rahmen der Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2022) zu Lasten des Eigenkapitals als „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ gebucht werden sollte.

 

Wie sich erst nach diesem Beschluss herausstellte, mussten noch Korrekturbuchungen  durchgeführt werden, die lediglich die Produkte 11103 (Hauptamt/Organisation/Personal) und 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege) bzw. die Bilanzposition „Verbindlichkeiten bei Transferaufwendungen“ betrafen.

 

Die Korrekturen wurden im Dezember 2022 durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Korrekturbuchungen schließt die Ergebnisrechnung 2021 nun mit einem Fehlbetrag in Höhe von 22.671,12 € ab. Die Differenz beträgt somit 716,95 €.

 

 Die Finanzrechnung ist von den Korrekturbuchungen nicht betroffen. Die Buchungen sind also lediglich ergebniswirksam.


Abstimmungsergebnis:                 3 dafür