Sitzung: 25.09.2023 Bauausschuss
Vorlage: Hstk/BA/589/2023
Beschluss:
Der
Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, einen Antrag auf
Befreiung vom Zerstörungs- bzw. erheblichen Beeinträchtigungsverbot gem. § 67
Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG, § 21 LNatSchG SH bei der
Unteren Naturschutzbehörde zu
stellen und die
finale Fassung des wohnbaulichen Entwicklungskonzeptes „Untersuchung zur
Innenentwicklung und zu Siedlungserweiterungsflächen“ der Gemeinde
Heiligenstedtenerkamp beizufügen. Vorab ist ein Abstimmungstermin mit der Unteren
Naturschutzbehörde sowie einem Vertreter des Kreisbauamtes zu vereinbaren, um
den Sachverhalt zu erläutern.
Herr
Klischies übergibt das Wort an Frau Schwarz.
Frau
Schwarz berichtet über den derzeitigen Stand der Bauleitplanung zu dem B-Plan
Nr. 4 „Pferdekoppel“.
Die
Gemeindevertretung Heiligenstedtenerkamp hat am 10.12.2019 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 4 „Pferdekoppel“ für das Gebiet "östlich der Straße
Schulberg, südlich der Hauptstraße 17a bis 25 und westlich der Bebauung
Hinrich-Roß-Straße" beschlossen.
Im
Rahmen der Kartierungsarbeiten des beauftragten Planungsbüros wurde seinerzeit
festgestellt, dass sich ein großflächiges Biotop, ein arten- und
strukturreiches Dauergrünland, auf einem großen Bereich der Fläche auf
natürlichem Wege entwickelt hat. Dies wurde durch das Landesamt für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) bestätigt. Die Zerstörung
oder die sonstige erhebliche Beeinträchtigung eines solchen Biotops ist gem. §
30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG SH verboten.
Ein
Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde hat ergeben, dass es
grundsätzlich gem. § 67 BNatSchG möglich ist, einen Antrag auf Befreiung vom
Biotopschutz / vom Zerstörungs- bzw. erheblichen Beeinträchtigungsverbot zu
stellen. Eine Befreiung kann dann gewährt werden, wenn „dies aus Gründen des
überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und
wirtschaftlicher Art, notwendig ist“.
Um
diese Notwendigkeit darzustellen ist die Erstellung einer aussagekräftig
begründeten Flächenalternativenprüfung erforderlich; es ist nachzuweisen, dass
eine wohnbauliche Bebauung nur auf der o.g. Fläche (= Pferdekoppel) realisiert
werden kann und andere, mögliche gemeindliche Flächen aus zu nennenden Gründen
nicht in Frage kommen / zur Verfügung stehen. Die vorhandenen
Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde sind zu prüfen und deren
Umsetzbarkeit auszuschließen.
Die
Gemeindevertretung beschloss daher, dass ein Planungsbüro mit der o.g. Prüfung
beauftragt werden soll. Zwischenzeitlich wurde eine Prüfung durchgeführt und
ein sog. wohnbauliches Konzept erstellt. Dieses wurde in einem internen
Abstimmungsgespräch am 24.08.2023 Vertretern der Gemeinde vorgestellt. Das
Konzept wird aktuell noch geringfügig angepasst.
Anhand
einer PowerPoint-Präsentation stellt Frau Schwarz den Inhalt des erstellten
Konzeptes vor. Es wird diesbezüglich auf die Anlage 1 zu diesem Protokoll
verwiesen.
Im
Anschluss verliest Herr Klischies den Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis: 5 dafür