Der Ausschussvorsitzende verliest Teile aus dem ihm vorliegenden Vertrag zur Umsetzung des Winterdienstes, der im Dezember 2021 mit einer Firma geschlossen wurde. Demnach erhält die Firma jährlich eine Pauschale für die Bereitschaft, unabhängig vom Einsatz. Jeder Einsatz wird anhand von Geräteeinsatzstunden abgerechnet, zuzüglich dem Verbrauch von Streusalz pro Tonne. Der Vertrag ist 6 Wochen vor Kündigungsfrist (31.08.) kündbar.

Schadensersatzansprüche aufgrund von mangelnder Straßenräumung sind von der beauftragten Firma zu tragen.