8.1

Es wird nach den erforderlichen Abständen beim Bau von Stallgebäuden zur vorhandenen öffentlichen Regenentwässerung gefragt. Der Abstand zur Regenentwässerung kann erst nach Vorlage der genauen Planung der Stallgebäude festgelegt werden. Es kann durchaus erforderlich sein, einen Mindestabstand zur RW-Entwässerung von 6 – 10 m einzuhalten.

 

8.2

Um eine Planung der Sanierungsmaßnahmen an Wegen zu erleichtern, wird der Bauausschuss ein Wegekataster aufstellen, in dem anhand einer Ampelbewertung (grün/gelb/rot) die Prioritäten zur Dringlichkeit festgehalten werden. Hierzu wird der Bauausschuss eine Begehung der einzelnen Wege im Gemeindegebiet durchführen.

Nach Erstellung des Wegekatasters, werden die Kosten für eventuelle Sanierungsmaßnahmen jährlich eingestellt, um so das Wegenetz sukzessive zu unterhalten.

 

8.3

Die Umstellung der Abwassergebühr von Pro-Kopf auf Verbrauchsgebühr wird zurzeit von der Amtsverwaltung bearbeitet.