Sitzung: 05.10.2023 Bauausschuss
8.1
Es
wird nach den erforderlichen Abständen beim Bau von Stallgebäuden zur
vorhandenen öffentlichen Regenentwässerung gefragt. Der Abstand zur
Regenentwässerung kann erst nach Vorlage der genauen Planung der Stallgebäude
festgelegt werden. Es kann durchaus erforderlich sein, einen Mindestabstand zur
RW-Entwässerung von 6 – 10 m einzuhalten.
8.2
Um
eine Planung der Sanierungsmaßnahmen an Wegen zu erleichtern, wird der
Bauausschuss ein Wegekataster aufstellen, in dem anhand einer Ampelbewertung
(grün/gelb/rot) die Prioritäten zur Dringlichkeit festgehalten werden. Hierzu
wird der Bauausschuss eine Begehung der einzelnen Wege im Gemeindegebiet
durchführen.
Nach
Erstellung des Wegekatasters, werden die Kosten für eventuelle
Sanierungsmaßnahmen jährlich eingestellt, um so das Wegenetz sukzessive zu
unterhalten.
8.3
Die
Umstellung der Abwassergebühr von Pro-Kopf auf Verbrauchsgebühr wird zurzeit
von der Amtsverwaltung bearbeitet.