Aufgrund der hohen Kosten der letzten Klärschlammentsorgung ist es vorgesehen, eine Spundwand innerhalb der Teichkläranlage (Teich 1) vor dem Zulauf rammen zu lassen. Der durch die Spundwand abgegrenzte Bereich innerhalb der ersten Teichfläche bildet einen sogenannten Schlammfang welcher es ermöglicht, das Intervall der Klärschlammentsorgung zu verkürzen. Die Verkürzung des Intervalls bewirkt eine Verringerung der Schadstoffkonzentration im Klärschlamm und trägt somit zur Kostenminimierung bei der Klärschlammentsorgung bei. Um diese Maßnahme umsetzen zu können, ist es erforderlich, ein Ingenieurbüro mit der Planung zu beauftragen. Insofern wird seitens der Amtsverwaltung vorgeschlagen, das Amt Itzehoe-Land mit der Ausschreibung der Ingenieurleistung zur Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.

Nach kurzer Diskussion ist sich der Bauausschuss darüber einig, dass zur endgültigen Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahmen noch weitere Informationen aus der Nachbargemeinde einzuholen sind, hier sind die möglichen Einsparungen bei der Klärschlammentsorgung abzufragen.

Der Bürgermeister wird sich mit der Nachbargemeinde in Verbindung setzen, um die nötigen Informationen zur Entscheidungsfindung einzuholen.