Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, dass das Objekt weiterhin im Eigentum der Gemeinde verbleiben soll.

 

Folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden:

 

- Als Einzelmaßnahme Aufwertung von 3 Wohnungstüren

- Als weitere Einzelmaßnahme Sanierungen von Wasserleitungen

- (Strangsanierung) in 2 Wohnungen

 Es sollen weiter in den nächsten Jahren Einzelmaßnahmen nach Auszug von

 Mietern erfolgen.

- Balkone sollen nach Aufwand mittels Betonsanierung überarbeitet werden.

- Sobald eine Wohnung im Erdgeschoss frei wird, soll über die Herrichtung als

 barrierearme Wohnung nachgedacht werden. 

 

Die Maßnahmen aus den Sanierungskonzept sollen momentan nicht umgesetzt werden.


Es werden folgende Anmerkungen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise von den Ausschussmitgliedern gemacht.

 

Man möchte für die Umsetzung der Maßnahmen noch einmal mit einem Energieberater sprechen, um evtl. Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen zu prüfen.

Ob ein Energieausweis für das Gebäude vorhanden ist, soll von der Verwaltung geprüft werden.

 

Es besteht die Möglichkeit in den Erdgeschosswohnungen jeweils Gartenflächen für die einzelnen Wohnungen anzulegen, die von den jetzigen Balkonen begehbar sind.

 

Wohnung 1 im EG ist schon teilweise barrierearm hergerichtet worden.

 

Der Ausbau des Dachgeschosses würde 2 Wohnungen mit je 62m² und 52 m² schaffen können.

 

Herr Weeren plädiert dafür das Gebäude auf Stand zu halten und weiterhin nur die notwendigsten Arbeiten zur Erhaltung durchzuführen.

Die weiteren Mitglieder des Bauausschusses stimmen ebenfalls zu, momentan keine größeren Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:                      3 dafür