Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kindergartenausschuss beschließt, den Teilhaushalt für den Kindergarten Löwenzahn in der vorliegenden Fassung zu genehmigen und schlägt vor, die Umlage der Gemeinden auf 300.000 € zu reduzieren.


Frau Ingwersen-Britt verweist auf die vorliegenden Sitzungsunterlagen und Frau Pohlmann geht auf Nachfrage auf einzelne Positionen ein:

 

  • Die voraussichtlichen Einnahmen vom Kreis wurden mit dem Prognosetool des Landes für 2024 berechnet. Sie steigen, da eine Förderung aller Gruppen für das ganze Jahr erfolgt und die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten berücksichtigt werden.

 

  • Die Umlage der Trägergemeinden ist mit 330.000 € berechnet. Der Amtskämmerer schlägt vor, die Umlage aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel auf 300.000 € zu reduzieren.

 

  • Die Einnahmen aus den ausgegebenen Mittagessen sind mit 10.000 € kalkuliert. Dem steht eine Ausgabenposition in Höhe von 18.000 € gegenüber. Es ist berücksichtigt, dass die Trägergemeinden sich weiter mit 1 € pro Essen sowie mit der Kostenübernahme für die Milch an den Ausgaben beteiligen.

 

Die Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit betragen neu 814.800 €.

 

  • Die Stellenanteile für das Personal haben sich nicht verändert; die erhöhten Personalkosten sind auf Tarifsteigerungen zurückzuführen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Neben der Tarifsteigerung ist als Puffer ein Betrag von pauschal 10.000 € für die Auszahlung von Überstunden vorhanden. Daneben ist berücksichtigt, dass eine befristete Arbeitszeitreduzierung wegen Kindererziehung im August endet (+6,5 Std. wöchentlich).   

       

Die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit betragen 794.300 €.

 

Die Summe der vorgesehenen investiven Auszahlungen beträgt 28.200 €

 

Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt 20.500 € der aus Investitionstätigkeit beträgt -28.200 €. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt am Ende des Jahres 2024 planerisch voraussichtlich rd. 200.000.

 

Die Umlage der Trägergemeinden wird aufgrund einer Prüfungsfeststellung des Gemeindeprüfungsamtes auf einem anderen Produktsachkonto gebucht und die vorgesehene Investitionszuwendung in 2023 über 62.000 € von Land und Kreis betrifft eine beantragte Zuweisung für den Wichtelwagen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Mit Bescheid vom 21.11.2023 hat das Kreis Steinburg aus dem Landesinvestitionsprogramm 2019-2024 eine einmalige Zuwendung für die Schaffung von 16 zusätzlichen Betreuungsplätzen (Naturgruppe) in Höhe von 59.000 € bewilligt.


Abstimmungsergebnis:          7 dafür