Sitzung: 14.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Hstk/AfF/351/2023
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen,
a) die Gebührenkalkulation für den
Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 mit der Änderung bezüglich der
Schmutzwassermenge zu billigen,
b) den Kalkulationszeitraum ab dem
01.01.2024 auf zwei Jahre zu verkürzen und
c) die als Anlage beigefügte Satzung zur 3.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp zu erlassen. Abweichend
von der im Entwurf vorliegenden Satzung soll die Zusatzgebühr ab dem
01.01.2024 1,92 Euro je Kubikmeter
Schmutzwasser betragen.
Frau Picht
erläutert anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Kalkulationszeitraum für die Gebühr für die Beseitigung des
Schmutzwassers von drei auf zwei Jahre zu verkürzen. Damit könne man schneller
auf Veränderungen reagieren und ggf. die Gebühr anpassen.
Die
Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025 liegt allen
Ausschussmitgliedern vor. Es wurde eine kostendeckende Zusatzgebühr in Höhe von
1,84 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser bei gleichbleibender Grundgebühr ermittelt.
Die gestaffelte Grundgebühr beginnt bei 6,50 Euro je Monat.
Der Berechnung liegt die Annahme zu Grunde, dass die Schmutzwassermenge in den beiden nächsten Jahren 33.400 Kubikmeter beträgt. Herr Sießenbüttel weist darauf hin, dass die Schmutzwassermenge im Jahr 2022 erheblich unter dem Durchschnittswert der letzten drei Jahre liegt. Er schlägt deshalb vor, für die Berechnung der Zusatzgebühr eine Schmutzwassermenge von 32.000 Kubikmeter zu Grunde zu legen. Auf dieser Grundlage errechnet sich eine Zusatzgebühr in Höhe von 1,92 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser. Die Mitglieder des Finanzausschusses halten die Argumentationen des Amtskämmerers für plausibel.
Abstimmungsergebnis: 3 dafür