Sitzung: 14.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Hstk/AfF/361/2023
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
Die Gemeinde
Heiligenstedtenerkamp bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen
Rücklage in Höhe von 2.039.478,60 Euro (Stand: 31.12.2022), der
Ergebnisrücklage in Höhe von 259.610,69 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem
Jahresergebnis 2022 in Höhe von 57.343,46 Euro folgende neue Rücklagen:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von
877.611,98 Euro und
2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.478.820,77 Euro.
Frau
Picht erläutert anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt und die Rechtslage.
Aufgrund
der Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung, die zum 01.01.2024 in Kraft
treten, wird es den Kommunen ermöglicht, im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen
eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen Rücklage
vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist. Für diesen
Zweck wird eine Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als
gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.
Zukünftig gilt
der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der
Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden können (sogenannter „fiktiver Haushaltsausgleich“).
Nach kurzer Diskussion stellen die Mitglieder des Finanzausschusses fest, dass die Bildung einer Ausgleichsrücklage sinnvoll ist.
Abstimmungsergebnis: 3 dafür