Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:

Die Gemeinde Heiligenstedtenerkamp bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.039.478,60 Euro (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisrücklage in Höhe von 259.610,69 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in Höhe von 57.343,46 Euro folgende neue Rücklagen:

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 877.611,98 Euro und

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.478.820,77 Euro.


Frau Picht erläutert anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt und die Rechtslage.

Aufgrund der Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung, die zum 01.01.2024 in Kraft treten, wird es den Kommunen ermöglicht, im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist. Für diesen Zweck wird eine Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.

Zukünftig gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können (sogenannter „fiktiver Haushaltsausgleich“).

 

Nach kurzer Diskussion stellen die Mitglieder des Finanzausschusses fest, dass die Bildung einer Ausgleichsrücklage sinnvoll ist.


Abstimmungsergebnis:                      3 dafür