Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen von über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligungen geleistet werden. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Heiligenstedten für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro im Einzelfall zu erteilen.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.

Die vom Bürgermeister seit dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt lediglich 356,95 Euro.

Herr Schumacher erläutert die Gründe für die Haushaltsüberschreitungen.

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen ist im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß § 19 GemHVO-Doppik, z.B. durch das höhere Gewerbesteueraufkommen, gewährleistet.

 

Der Finanzausschuss nimmt die im Haushaltsjahr 2023 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.