Sitzung: 16.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Hst/AfF/394/2023
Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen
von über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligungen geleistet werden. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus
ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen
Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder
Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Heiligenstedten für das
Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur
Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß §
82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro im Einzelfall zu erteilen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über-
und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die vom Bürgermeister seit dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung
genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt lediglich 356,95 Euro.
Herr Schumacher erläutert die Gründe für die Haushaltsüberschreitungen.
Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen ist im Rahmen der
Gesamtdeckung gemäß § 19 GemHVO-Doppik, z.B. durch das höhere
Gewerbesteueraufkommen, gewährleistet.
Der Finanzausschuss nimmt die im Haushaltsjahr 2023 bisher geleisteten
überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur
Kenntnis.