Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, vor dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages mit den Stadtwerken Itzehoe GmbH Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, zukünftig bei rückläufigen Einnahmen aus der Konzessionsabgabe eine angemessene Kompensation zu erhalten.

 

 


Herr Schumacher erläutert den Sachverhalt und die Rechtsgrundlage:

 

Der bestehende mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH abgeschlossene Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung läuft am 29.02.2024 aus. Die Gemeinde hat dies durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 08.08.2022 bekannt gegeben und um schriftliche Interessenbekundungen für den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages gebeten.

Die Stadtwerke Itzehoe GmbH hat ihr Interesse am Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages bekundet. Weitere Bewerbungen um die Konzession (Interessenbekundungen) liegen nicht vor.

 

Die Laufzeit des im Entwurf vorliegenden Vertrages beginnt am 01.03.2024 und beträgt (allgemein übliche) 20 Jahre. Beide Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag zum Ende des 10. Jahres und zum Ende des 15. Jahres einseitig zu kündigen. Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde mindestens 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages das Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger starten. Damit diese Frist eingehalten werden kann, beträgt die Kündigungsfrist (ungewöhnliche) 25 Monate.

 

Herr Sießenbüttel weist darauf hin, dass diejenigen Kommunen, die mit der Schleswig-Holstein Netz AG einen Wegenutzungsvertrag abschließen, sich am Vermögen des Energieversorgers beteiligen können. Von dieser Möglichkeit haben im Amtsbereich 16 Gemeinden Gebrauch gemacht. Die hierdurch erzielten Einnahmen (Garantiedividende) tragen zur Entlastung der gemeindlichen Haushalte der Aktionäre bei. Ein vergleichbares Angebot seitens der Stadtwerke Itzehoe GmbH gäbe es nicht.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses stellen fest, dass die Konzessionsabgabe, die die Gemeinde in den nächsten Jahren erhalten wird, keinen angemessenen Ausgleich für die den Stadtwerken eingeräumten Rechte mehr darstelle. Es sollten deshalb Verhandlungen bzw. Gespräche mit dem Energieversorger mit dem Ziel, eine angemessene Entschädigung in den nächsten Jahren zu erhalten, geführt werden. Der im Entwurf vorliegende Wegenutzungsvertrag sollte zunächst noch nicht unterzeichnet werden. Die Ausgangslage in den benachbarten Gemeinden Bekmünde und Heiligenstedtenerkamp ist identisch. Bürgermeister Rakowski-Dammann teilt mit, dass er diesbezüglich bereits von Frau Picht – Vorsitzende des Finanzausschusses der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp – angeschrieben worden sei.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Ablauf des noch bis zum 29.02.2024 geltenden Wegenutzungsvertrages verlängert sich dieser nicht – wie während der Sitzung angenommen – automatisch um ein Jahr. Insoweit ist auf die „Endschaftsbestimmungen“ zu verweisen (s. § 7 des Wegenutzungsvertrages). Der Wegenutzungsvertrag vom 18.06.2004 ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.