Sitzung: 16.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Hst/AfF/366/2023
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, vor dem Abschluss eines neuen
Wegenutzungsvertrages mit den Stadtwerken Itzehoe GmbH Verhandlungen
aufzunehmen mit dem Ziel, zukünftig bei rückläufigen Einnahmen aus der Konzessionsabgabe
eine angemessene Kompensation zu erhalten.
Herr Schumacher erläutert den Sachverhalt
und die Rechtsgrundlage:
Der bestehende mit der Stadtwerke Itzehoe
GmbH abgeschlossene Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung läuft am
29.02.2024 aus. Die Gemeinde hat dies durch Veröffentlichung im elektronischen
Bundesanzeiger vom 08.08.2022 bekannt gegeben und um schriftliche
Interessenbekundungen für den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages
gebeten.
Die Stadtwerke Itzehoe GmbH hat ihr
Interesse am Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages bekundet. Weitere
Bewerbungen um die Konzession (Interessenbekundungen) liegen nicht vor.
Die Laufzeit des im Entwurf vorliegenden
Vertrages beginnt am 01.03.2024 und beträgt (allgemein übliche) 20 Jahre. Beide
Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag zum Ende des 10. Jahres und zum
Ende des 15. Jahres einseitig zu kündigen. Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die
Gemeinde mindestens 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages das Vergabeverfahren mit
der Veröffentlichung im Bundesanzeiger starten. Damit diese Frist eingehalten
werden kann, beträgt die Kündigungsfrist (ungewöhnliche) 25 Monate.
Herr Sießenbüttel weist darauf hin, dass
diejenigen Kommunen, die mit der Schleswig-Holstein Netz AG einen
Wegenutzungsvertrag abschließen, sich am Vermögen des Energieversorgers
beteiligen können. Von dieser Möglichkeit haben im Amtsbereich 16 Gemeinden
Gebrauch gemacht. Die hierdurch erzielten Einnahmen (Garantiedividende) tragen
zur Entlastung der gemeindlichen Haushalte der Aktionäre bei. Ein
vergleichbares Angebot seitens der Stadtwerke Itzehoe GmbH gäbe es nicht.
Die Mitglieder des Finanzausschusses stellen
fest, dass die Konzessionsabgabe, die die Gemeinde in den nächsten Jahren
erhalten wird, keinen angemessenen Ausgleich für die den Stadtwerken
eingeräumten Rechte mehr darstelle. Es sollten deshalb Verhandlungen bzw.
Gespräche mit dem Energieversorger mit dem Ziel, eine angemessene Entschädigung
in den nächsten Jahren zu erhalten, geführt werden. Der im Entwurf vorliegende
Wegenutzungsvertrag sollte zunächst noch nicht unterzeichnet werden. Die
Ausgangslage in den benachbarten Gemeinden Bekmünde und Heiligenstedtenerkamp
ist identisch. Bürgermeister Rakowski-Dammann teilt mit, dass er diesbezüglich
bereits von Frau Picht – Vorsitzende des Finanzausschusses
der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp – angeschrieben worden sei.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung der Verwaltung:
Nach Ablauf des noch bis zum 29.02.2024
geltenden Wegenutzungsvertrages verlängert sich dieser nicht – wie während der
Sitzung angenommen – automatisch um ein Jahr. Insoweit ist auf die „Endschaftsbestimmungen“
zu verweisen (s. § 7 des Wegenutzungsvertrages). Der Wegenutzungsvertrag vom
18.06.2004 ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.