Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:

Die Gemeinde Heiligenstedten bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.999.334,33 Euro (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisrücklage in Höhe von 486.329,30 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in Höhe von 383.577,18 Euro folgende neue Rücklage:

 

·         die Allgemeine Rücklage in Höhe von 1.591.989,48 Euro und

·         die Ausgleichsrücklage in Höhe von 3.277.251,33 Euro.

 


Herr Sießenbüttel erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

Aufgrund der Änderungen der GemHVO – der Zusatz „Doppik“ entfällt ab dem 01.01.2024 -, die zum 01.01.2024 in Kraft treten, wird es den Kommunen ermöglicht, im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist. Für diesen Zweck wird eine Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.

 

Zukünftig gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können (sogenannter „fiktiver Haushaltsausgleich“).

 

Gemäß § 60 Abs. 3 GemHVO hat die Gemeindevertretung über die Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen ab dem 01.01.2024 zu entscheiden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig