Sitzung: 16.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Hst/AfF/362/2023
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
Die Gemeinde
Heiligenstedten bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage
in Höhe von 3.999.334,33 Euro (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisrücklage in Höhe
von 486.329,30 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in Höhe von
383.577,18 Euro folgende neue Rücklage:
·
die
Allgemeine Rücklage in Höhe von 1.591.989,48 Euro und
·
die
Ausgleichsrücklage in Höhe von 3.277.251,33 Euro.
Herr Sießenbüttel
erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.
Aufgrund der
Änderungen der GemHVO – der Zusatz „Doppik“ entfällt ab dem 01.01.2024 -, die
zum 01.01.2024 in Kraft treten, wird es den Kommunen ermöglicht, im Rahmen
ihrer Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der
allgemeinen Rücklage vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote
gewahrt ist. Für diesen Zweck wird eine Ausgleichsrücklage geschaffen, die in
der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.
Zukünftig gilt der
Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der
Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden können (sogenannter „fiktiver Haushaltsausgleich“).
Gemäß § 60 Abs. 3
GemHVO hat die Gemeindevertretung über die Neuverteilung der
Eigenkapitalpositionen ab dem 01.01.2024 zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig