Sitzung: 21.11.2023 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Loh/AfF/397/2023
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
Die Gemeinde
Lohbarbek bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe
von 1.746,956,64 Euro (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisrücklage in Höhe von 362.892,62
Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in Höhe von 60.357,46 Euro
folgende neue Rücklagen:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von
707.426,60 Euro und
2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.462.780,12 Euro.
Frau Schmidt
berichtet, dass die Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 2024 aufgrund einer Änderung
der GemHVO die Möglichkeit hat, eine sogenannte Ausgleichsrücklage zu bilden.
Im Rahmen der
Haushaltsberatungen wird es den Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen
ermöglicht, eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen Rücklage
vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist.
Für diesen
Zweck wird die Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als gesonderter
Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.
Zukünftig gilt
der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der
Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden können (sogenannter „fiktiver Haushaltsausgleich“).
Frau Schmidt
führt aus, dass die allgemeine Rücklage bei Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweisen muss.
Weiterhin ist
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nur bei positivem
Finanzmittelbestand zulässig. Zuletzt ist die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage als Vorgang von besonderer Bedeutung im Bilanzanhang und im
Lagebericht zu erläutern.
Die (planerische) Inanspruchnahme ist bereits für die Haushaltsplanung 2024 möglich. Basis für die Neuaufteilung der Eigenkapitalpositionen ist dann der Jahresabschluss 2022. Die Gemeindevertretung hat über die Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 4 dafür