Nachtrag: 13.11.2023 Nummer 3

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Lohbarbek, der Neugründung der Schleswig-Holstein Netz GmbH mittels Ausgliederung aus der Schleswig-Holstein Netz AG zuzustimmen.


Frau Schmidt berichtet, dass die Gemeinde im Rahmen des Konsortialvertrages im Jahre 2016 erstmalig ein Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein (SH) Netz AG in Form des Erwerbes von 106 Aktien angenommen hat.

 

Der Aktienkaufpreis betrug seinerzeit 4.695,24 Euro und die Garantiedividende 152,11 Euro je Aktie. Die Garantiedividende entsprach 3,24%. Die Dividende war mit 15% zu versteuern (Kapitalertragsteuer).

 

Für die Finanzierung dieser Investition hat die Gemeinde im Jahre 2016 ein Darlehen in Höhe von 500.000 Euro aufgenommen. Der Zinssatz betrug 0,19%. Die Laufzeit und die Zinsbindung endeten am 30.06.2021.

 

Im Jahre 2021 hat die Gemeinde Lohbarbek ein weiteres Angebot zur Beteiligung an der SH Netz AG erhalten. Die Konditionen hinsichtlich der Kapitalgarantie und der Garantiedividende werden bis 2024 unverändert fortgesetzt. Der Zeitraum wurde einmalig von fünf auf drei Jahre verkürzt.

 

Die Gemeindevertretung Lohbarbek hat im März 2021 beschlossen,

·         sich weiter (bis 2024) an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen und insoweit den Aktienbestand zu halten,

·         weitere 20 Aktien zu erwerben

·         das Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein, das für den Erwerb von Aktien aufgenommen wurde, umzuschulden.

 

Der Erwerb der weiteren Aktien konnte aus den liquiden Mitteln finanziert werden.

 

 

Frau Schmidt und Herr Stieper erläutern die Beschlussvorlage zu dem Tagesordnungspunkt.

 

Die Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz), an welcher die Gemeinde eine Beteiligung hält, plant zum 01.07.2024 die Gründung der neuen „Schleswig-Holstein Netz GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft.

 

Vor dem Hintergrund des steigenden Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der Energiewende sowie der veränderten Zinsvorgaben der Bundesnetzagentur und der sich dadurch perspektivisch reduzierenden Ertragskraft des Netzgeschäftes soll eine langfristige Sicherstellung einer regulatorisch angemessenen und unternehmerisch flexiblen Aufstellung der SHNG erfolgen.

 

Dazu wird der Netzbetrieb der dazugehörigen Netze sowie die Mitarbeitenden in diese Tochtergesellschaft ausgegliedert bzw. gehen dorthin über. Diese Gesellschaft übernimmt damit die Rolle des Netzbetreibers in Schleswig-Holstein, während die SH Netz zukünftig die Funktion einer Beteiligungsholding einnimmt. Das Ergebnis der neuen Tochtergesellschaft soll mittels eines Ergebnisabführungsvertrages an die SH Netz abgeführt werden.

 

Die wirtschaftlichen Vorteile aus dieser Maßnahme übersteigen die administrativen Belastungen (z.B. ein zusätzlicher Jahresabschluss) erheblich. Das Modell ist ein für Infrastrukturbetreiber übliches und anerkanntes Modell und wird auch bei anderen auch kommunalen Energienetzbetreibern angewendet.

 

Die Stellung der kommunalen Anteilseigner der SH Netz wird durch die Ausgliederung nicht beeinträchtigt. Die Umsetzung bedarf jedoch der Zustimmung auf der Hauptversammlung der SH Netz AG am 10.04.2024.


Abstimmungsergebnis:                                  4 dafür