Nachtrag: 13.11.2023 Nummer 3
Sitzung: 21.11.2023 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Loh/AfF/391/2023
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Lohbarbek, der Neugründung der Schleswig-Holstein Netz GmbH mittels Ausgliederung aus der Schleswig-Holstein Netz AG zuzustimmen.
Frau Schmidt
berichtet, dass die Gemeinde im Rahmen des Konsortialvertrages im Jahre 2016
erstmalig ein Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein (SH) Netz AG in
Form des Erwerbes von 106 Aktien angenommen hat.
Der
Aktienkaufpreis betrug seinerzeit 4.695,24 Euro und die Garantiedividende
152,11 Euro je Aktie. Die Garantiedividende entsprach 3,24%. Die Dividende war
mit 15% zu versteuern (Kapitalertragsteuer).
Für die Finanzierung dieser Investition
hat die Gemeinde im Jahre 2016 ein Darlehen in Höhe von 500.000 Euro
aufgenommen. Der Zinssatz betrug 0,19%. Die Laufzeit und die Zinsbindung
endeten am 30.06.2021.
Im Jahre 2021 hat die Gemeinde Lohbarbek
ein weiteres Angebot zur Beteiligung an der SH Netz AG erhalten. Die
Konditionen hinsichtlich der Kapitalgarantie und der Garantiedividende werden
bis 2024 unverändert fortgesetzt. Der Zeitraum wurde einmalig von fünf auf drei
Jahre verkürzt.
Die Gemeindevertretung Lohbarbek hat im
März 2021 beschlossen,
·
sich
weiter (bis 2024) an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen und insoweit
den Aktienbestand zu halten,
·
weitere
20 Aktien zu erwerben
·
das
Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein, das für den Erwerb von Aktien
aufgenommen wurde, umzuschulden.
Der Erwerb der
weiteren Aktien konnte aus den liquiden Mitteln finanziert werden.
Frau
Schmidt und Herr Stieper erläutern die Beschlussvorlage zu dem
Tagesordnungspunkt.
Die Schleswig-Holstein
Netz AG (SH Netz), an welcher die Gemeinde eine Beteiligung hält, plant zum
01.07.2024 die Gründung der neuen „Schleswig-Holstein Netz GmbH“ als 100%ige
Tochtergesellschaft.
Vor dem
Hintergrund des steigenden Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der
Energiewende sowie der veränderten Zinsvorgaben der Bundesnetzagentur und der
sich dadurch perspektivisch reduzierenden Ertragskraft des Netzgeschäftes soll
eine langfristige Sicherstellung einer regulatorisch angemessenen und
unternehmerisch flexiblen Aufstellung der SHNG erfolgen.
Dazu wird der
Netzbetrieb der dazugehörigen Netze sowie die Mitarbeitenden in diese
Tochtergesellschaft ausgegliedert bzw. gehen dorthin über. Diese Gesellschaft
übernimmt damit die Rolle des Netzbetreibers in Schleswig-Holstein, während die
SH Netz zukünftig die Funktion einer Beteiligungsholding einnimmt. Das Ergebnis
der neuen Tochtergesellschaft soll mittels eines Ergebnisabführungsvertrages an
die SH Netz abgeführt werden.
Die
wirtschaftlichen Vorteile aus dieser Maßnahme übersteigen die administrativen
Belastungen (z.B. ein zusätzlicher Jahresabschluss) erheblich. Das Modell ist
ein für Infrastrukturbetreiber übliches und anerkanntes Modell und wird auch
bei anderen auch kommunalen Energienetzbetreibern angewendet.
Die Stellung der kommunalen Anteilseigner der SH Netz wird durch die Ausgliederung nicht beeinträchtigt. Die Umsetzung bedarf jedoch der Zustimmung auf der Hauptversammlung der SH Netz AG am 10.04.2024.
Abstimmungsergebnis: 4 dafür