Sitzung: 07.12.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Ott/AfF/407/2023
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan,
Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit folgenden
Änderungen zu erlassen:
Produktsachkonto |
Ansatz 1. Entwurf |
Ansatz neu |
Veränderung |
Begründung |
11102.5431020 |
1.500 € |
7.900 € |
+ 6.400 € |
Inanspruchnahme
einer Steuerberatungsgesellschaft. Erst seit dem Haushaltsjahr 2023 werden
die Kosten durch die jeweiligen Gemeinden getragen. Zuvor ist das Amt für
diese Kosten aufgekommen. Die entstandenen Kosten sollen dem Amt
zurückerstattet werden. |
54101.5012000 |
6.900 € |
7.300 € |
+ 400 € |
Erhöhung des Stundenlohns; im 1.
Entwurf wurden im Vergleich zum Vorjahr bereits mehr Mittel eingeplant, jedoch
nicht in ausreichender Höhe. |
54101.5032000 |
1.800 € |
1.900 € |
+ 100 € |
|
61101.5372200 |
224.600 € |
219.300 € |
- 5.300 € |
Die
Amtsumlage beträgt 20,5 % (Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023). Im
Entwurf wurden 21 % angenommen. |
Der
Vorsitzende stellt den Entwurf des Haushaltsplanes anhand der Beschlussvorlage
vor.
Im Ergebnisplan
2024 sind folgende besondere
Maßnahmen geplant:
·
Flächensondierung
für wohnbauliche Entwicklung (10.000 €)
·
Renovierung
einer Wohnung in der Flüchtlingsunterkunft (16.500 €)
·
Reparatur
eines Pumpwerks (11.300 €)
·
Fortführung
der Robotersanierung im Bereich Schmutzwasserbeseitigung (HH-Rest aus VJ: rd.
38.500 €)
·
Diverse
Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Niederschlagswasserbeseitigung, u. a.
Erneuerung der Spundwände im Regenrückhaltebecken (insgesamt 52.000 €)
Im Finanzplan
2024 sind folgende investive
Maßnahmen geplant:
·
Umsetzung
des „Sanierungsfahrplans“ sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der
Heizungsanlage zur energetischen Optimierung des Füerwehr- un Dörpshuus
(insgesamt 38.000 €)
·
Fortführung
Kanalsanierung im Bereich Schmutzwasser (HH-Rest aus VJ: rd. 23.900 €)
·
Errichtung
einer Zaunanlage am Regenrückhaltebecken (25.000 €)
Herr Zippel
geht auf einzelne Positionen des Vorberichts sowie des Produkthaushaltes ein.
Im Vorbericht
wird unter der Pos. 12 die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B
empfohlen. Dieser liegt mit 330 % weiterhin deutlich unter dem
Nivellierungssatz (368 %).
Es folgt ein
kurzer Meinungsaustausch zu der empfohlenen Erhöhung des Hebesatzes der
Grundsteuer B. Die Mitglieder des Finanzausschusses sind sich im Ergebnis
einig, dass eine Anpassung des Steuersatzes zunächst nicht erfolgen soll.
Frau Ehlers
erkundigt sich während der Beratungen zu den Positionen innerhalb des
Produkthaushalts, ob die Erstattung der Bekanntmachungskosten zur
Bauleitplanung B-Plan Nr. 8 "Solarpark Ottenbüttel" / 2. Änderung des
F-Planes (betrifft das Haushaltsjahr 2023) bereits erstattet wurden.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Erstattung der Bekanntmachungskosten
steht bisher noch aus, da der Amtsverwaltung bis vor wenigen Tagen noch nicht
alle Rechnungen vorlagen. Die Abrechnung der Kosten mit dem Solarparkbetreiber
erfolgt nun zeitnah.
Frau Kruse
ergänzt, dass sich seit der Aufstellung des 1. Entwurfes bereits neue
Erkenntnisse ergeben haben, welche in der Planung noch zu berücksichtigen sind.
Sie trägt die zur Beschlussvorlage beigefügte Veränderungsliste vor.
Die
Veränderungsliste beinhaltet unter anderem Mittel für die Rückerstattung von
Kosten für einen Steuerberater an das Amt Itzehoe-Land. Es handelt sich dabei
um die Kosten aus den Jahren 2019-2022, welche bisher unbegründeter Weise durch
das Amt getragen wurden. Die Leistungen des Steuerberaters für die Gemeinde
Ottenbüttel bestanden aus allgemeiner Beratung sowie die
Umsatzsteuererklärungen für die Photovoltaikanlage.
In den Jahren
sind für die Gemeinde folgende Kosten entstanden:
2019: |
871,44 € |
2020: |
1.370,88 € |
2021: |
2.856,00 € |
2022: |
1.296,51 € |
Gesamt: |
6.394,83 € |
Es folgt ein
Meinungsaustausch zu der Frage, ob sich der Betrieb der Photovoltaikanlage
aufgrund der jährlichen Kosten für den Steuerberater (rd. 1.500 €) sowie der
Abschreibungen (ebenfalls rd. 1.500 €), die für die Anlage entstehen, noch
rentiert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung betragen jährlich rd. 3.800 €.
Die Anwesenden sind sich einig, dass das Thema zu einem späteren Zeitpunkt
erneut behandelt werden soll.
Weiterhin kommt
die Frage auf, aus welchem Grund die Aufwendungen im Jahr 2021 deutlich höher
waren.
Anmerkung der Verwaltung:
Im Haushaltsjahr 2021 wurde neben der
Steuererklärung für das Jahr 2020 nachträglich die Steuererklärung für das Jahr
2019 erstellt.
Im Schnitt betragen die Kosten für das
Steuerbüro 1.400 € pro Jahr bzw. Steuererklärung.
Abstimmungsergebnis: 3 dafür