Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen zu erlassen:

 

Produktsachkonto

Ansatz 1. Entwurf

Ansatz neu

Veränderung

Begründung

11102.5431020

1.500 €

7.900 €

+ 6.400 €

Inanspruchnahme einer Steuerberatungsgesellschaft. Erst seit dem Haushaltsjahr 2023 werden die Kosten durch die jeweiligen Gemeinden getragen. Zuvor ist das Amt für diese Kosten aufgekommen. Die entstandenen Kosten sollen dem Amt zurückerstattet werden.

54101.5012000

6.900 €

7.300 €

+ 400 €

Erhöhung des Stundenlohns; im 1. Entwurf wurden im Vergleich zum Vorjahr bereits mehr Mittel eingeplant, jedoch nicht in ausreichender Höhe.

54101.5032000

1.800 €

1.900 €

+ 100 €

61101.5372200

224.600 €

219.300 €

- 5.300 €

Die Amtsumlage beträgt 20,5 % (Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023). Im Entwurf wurden 21 % angenommen.

 

 

 


Der Vorsitzende stellt den Entwurf des Haushaltsplanes anhand der Beschlussvorlage vor.

 

Im Ergebnisplan 2024 sind folgende besondere Maßnahmen geplant:

 

·         Flächensondierung für wohnbauliche Entwicklung (10.000 €)

·         Renovierung einer Wohnung in der Flüchtlingsunterkunft (16.500 €)

·         Reparatur eines Pumpwerks (11.300 €)

·         Fortführung der Robotersanierung im Bereich Schmutzwasserbeseitigung (HH-Rest aus VJ: rd. 38.500 €)

·         Diverse Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Niederschlagswasserbeseitigung, u. a. Erneuerung der Spundwände im Regenrückhaltebecken (insgesamt 52.000 €)

 

Im Finanzplan 2024 sind folgende investive Maßnahmen geplant:

 

·         Umsetzung des „Sanierungsfahrplans“ sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage zur energetischen Optimierung des Füerwehr- un Dörpshuus (insgesamt 38.000 €)

·         Fortführung Kanalsanierung im Bereich Schmutzwasser (HH-Rest aus VJ: rd. 23.900 €)

·         Errichtung einer Zaunanlage am Regenrückhaltebecken (25.000 €)

 

Herr Zippel geht auf einzelne Positionen des Vorberichts sowie des Produkthaushaltes ein.

 

Im Vorbericht wird unter der Pos. 12 die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B empfohlen. Dieser liegt mit 330 % weiterhin deutlich unter dem Nivellierungssatz (368 %).

 

Es folgt ein kurzer Meinungsaustausch zu der empfohlenen Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Die Mitglieder des Finanzausschusses sind sich im Ergebnis einig, dass eine Anpassung des Steuersatzes zunächst nicht erfolgen soll.

 

Frau Ehlers erkundigt sich während der Beratungen zu den Positionen innerhalb des Produkthaushalts, ob die Erstattung der Bekanntmachungskosten zur Bauleitplanung B-Plan Nr. 8 "Solarpark Ottenbüttel" / 2. Änderung des F-Planes (betrifft das Haushaltsjahr 2023) bereits erstattet wurden.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Erstattung der Bekanntmachungskosten steht bisher noch aus, da der Amtsverwaltung bis vor wenigen Tagen noch nicht alle Rechnungen vorlagen. Die Abrechnung der Kosten mit dem Solarparkbetreiber erfolgt nun zeitnah.

 

Frau Kruse ergänzt, dass sich seit der Aufstellung des 1. Entwurfes bereits neue Erkenntnisse ergeben haben, welche in der Planung noch zu berücksichtigen sind. Sie trägt die zur Beschlussvorlage beigefügte Veränderungsliste vor.

 

Die Veränderungsliste beinhaltet unter anderem Mittel für die Rückerstattung von Kosten für einen Steuerberater an das Amt Itzehoe-Land. Es handelt sich dabei um die Kosten aus den Jahren 2019-2022, welche bisher unbegründeter Weise durch das Amt getragen wurden. Die Leistungen des Steuerberaters für die Gemeinde Ottenbüttel bestanden aus allgemeiner Beratung sowie die Umsatzsteuererklärungen für die Photovoltaikanlage.

 

In den Jahren sind für die Gemeinde folgende Kosten entstanden:

 

2019:

871,44 €

2020:

1.370,88 €

2021:

2.856,00 €

2022:

1.296,51 €

Gesamt:

6.394,83 €

 

Es folgt ein Meinungsaustausch zu der Frage, ob sich der Betrieb der Photovoltaikanlage aufgrund der jährlichen Kosten für den Steuerberater (rd. 1.500 €) sowie der Abschreibungen (ebenfalls rd. 1.500 €), die für die Anlage entstehen, noch rentiert. Die Erträge aus der Einspeisevergütung betragen jährlich rd. 3.800 €. Die Anwesenden sind sich einig, dass das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut behandelt werden soll.

 

Weiterhin kommt die Frage auf, aus welchem Grund die Aufwendungen im Jahr 2021 deutlich höher waren.

Anmerkung der Verwaltung:

Im Haushaltsjahr 2021 wurde neben der Steuererklärung für das Jahr 2020 nachträglich die Steuererklärung für das Jahr 2019 erstellt.

Im Schnitt betragen die Kosten für das Steuerbüro 1.400 € pro Jahr bzw. Steuererklärung. 

 


Abstimmungsergebnis:                      3 dafür