Sitzung: 29.11.2023 GV Drage
Vorlage: Dra/AfF/336/2023
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt,
a)
die
Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 zu billigen,
b) die Satzung zur 1. Änderung der Satzung
über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde
Drage zu erlassen.
Der Bürgermeister verliest die vorliegende Beschlussvorlage.
Derzeit
erhebt die Gemeinde eine gestaffelte Grundgebühr beginnend ab 12 Euro pro
Monat. Die Zusatzgebühr beträgt aktuell 3,08 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser.
Als Ergebnis
der Gebührenkalkulation 2024/2025 ergibt sich eine kostendeckende Gebühr
bestehend aus einer unveränderten Grundgebühr beginnend bei 12,00 Euro pro
Monat und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr in Höhe von 4,25 Euro pro
Kubikmeter Schmutzwasser.
Ursächlich für
die starke Gebührenerhöhung ist zum einen der noch bestehende ungedeckte
Fehlbetrag aus der Kalkulationsperiode 2018-2020. Dieser konnte aufgrund der
unerwartet hohen Kosten der Anlage bisher noch nicht ausgeglichen werden. Gemäß
der Regelung des § 6 Abs. 2 KAG ist ein Ausgleich lediglich noch bis zum Jahr
2024 möglich. Danach kann die Unterdeckung nicht mehr bei der
Gebührenberechnung berücksichtigt werden und wäre vom allgemeinen Haushalt zu
decken.
Weiterer Grund
für die Erhöhung der Gebühr ist die Anpassung der Rückstellung für die
Entsorgung des Klärschlamms.
Abstimmungsergebnis: 8 dafür