Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

a)    die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 zu billigen,

 

b)      die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Drage zu erlassen.

 


Der Bürgermeister verliest die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Derzeit erhebt die Gemeinde eine gestaffelte Grundgebühr beginnend ab 12 Euro pro Monat. Die Zusatzgebühr beträgt aktuell 3,08 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser.

 

Als Ergebnis der Gebührenkalkulation 2024/2025 ergibt sich eine kostendeckende Gebühr bestehend aus einer unveränderten Grundgebühr beginnend bei 12,00 Euro pro Monat und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr in Höhe von 4,25 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser.

 

Ursächlich für die starke Gebührenerhöhung ist zum einen der noch bestehende ungedeckte Fehlbetrag aus der Kalkulationsperiode 2018-2020. Dieser konnte aufgrund der unerwartet hohen Kosten der Anlage bisher noch nicht ausgeglichen werden. Gemäß der Regelung des § 6 Abs. 2 KAG ist ein Ausgleich lediglich noch bis zum Jahr 2024 möglich. Danach kann die Unterdeckung nicht mehr bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden und wäre vom allgemeinen Haushalt zu decken.

 

Weiterer Grund für die Erhöhung der Gebühr ist die Anpassung der Rückstellung für die Entsorgung des Klärschlamms.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                  8 dafür