Sitzung: 14.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Hstk/AfF/393/2023
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die im Haushaltsjahr 2023 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Notwendige
unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen von über- bzw.
außerplanmäßigen Bewilligungen geleistet werden.
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus
ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen
Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder
Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der
Haushaltssatzung der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp für das Haushaltsjahr 2023
ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis
zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Der
Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Frau Picht
erläutert die Haushaltsüberschreitungen, die insgesamt 17.400,00 € (abgerundet)
betragen. Sie weist darauf hin, dass die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen
in Höhe von 16.296,50 Euro für den Kostenausgleich nach dem
Kindertagesstättenförderungsgesetz bereits am 16.03.2023 von der
Gemeindevertretung genehmigt wurden. Es sei versäumt worden, diese bei der
Nachtragshaushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen ist im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß § 19 GemHVO-Doppik durch Minderausgaben und höhere Einnahmen, z. B. höheres Gewerbesteueraufkommen, gewährleistet.