Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die im Haushaltsjahr 2023 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.


Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen von über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligungen geleistet werden.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.

 

Frau Picht erläutert die Haushaltsüberschreitungen, die insgesamt 17.400,00 € (abgerundet) betragen. Sie weist darauf hin, dass die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in Höhe von 16.296,50 Euro für den Kostenausgleich nach dem Kindertagesstättenförderungsgesetz bereits am 16.03.2023 von der Gemeindevertretung genehmigt wurden. Es sei versäumt worden, diese bei der Nachtragshaushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen ist im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß § 19 GemHVO-Doppik durch Minderausgaben und höhere Einnahmen, z. B. höheres Gewerbesteueraufkommen, gewährleistet.