Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen:

 

·         Der Ansatz der Amtsumlage lt. Entwurf (61101.5372200) wird von 226.600 Euro auf 232.200 Euro erhöht.

·         Die Haushaltssatzung weist einen Jahresfehlbetrag ohne Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage aus.

 

zu erlassen.


Frau Schmidt erläutert die Eckdaten für die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 anhand der vorliegenden Beschlussvorlage.

 

Im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes vom 13.11.2023 wird von einem Umlagesatz für die Amtsumlage von voraussichtlich 20,0 % vorbehaltlich des Beschlusses des Amtsausschusses vom 04.12.2023 ausgegangen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Auf Empfehlung des Hauptausschusses vom 22.11.2023 soll die Amtsumlage für das Amt Itzehoe-Land um einen halben Punkt auf 20,5 Punkte erhöht werden.

Die Haushaltsplanung wird entsprechend auf einen Amtsumlagesatz von 20,5 % angepasst.

 

Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich mit einem Fehlbetrag in Höhe von 148.500 Euro ab.

Dieses hohe Defizit wird auch durch eine gestiegene Finanzkraft der Gemeinde verursacht: Die Gemeinde zahlt deshalb sowohl eine höhere Kreisumlage als auch eine höhere Amtsumlage.

Zudem sind erhebliche Kostensteigerungen im Bereich des Schullastenausgleichs und im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Produkt 36501) festzustellen. Auch die erheblich gestiegenen Kosten für die Energieversorgung belasten den gemeindlichen Haushalt.

 

Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage könnte ggf. ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden. Voraussetzung für den Ausgleich des Fehlbetrages durch die Entnahme aus der Ausgleichrücklage ist, dass die allgemeine Rücklage bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweisen muss.

Weiterhin ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nur bei positivem Finanzmittelbestand zulässig. Zuletzt ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage als Vorgang von besonderer Bedeutung im Bilanzanhang und im Lagebericht zu erläutern.

 

Hinweis der Verwaltung:

Entgegen des im Finanzausschuss vorgelegten Entwurfes der Haushaltssatzung kann die Gemeinde Lohbarbek die Ausgleichsrücklage für die Planung 2024 nicht in Anspruch nehmen, da der Finanzmittelbestand negativ ist.

 

Im Hinblick auf das Planergebnis 2024 wird über die Höhe der Realsteuerhebesätze diskutiert.

Die Gemeindevertretung ist sich einig, diese im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform in der Planung 2025 kritisch zu betrachten und ggf. anzupassen.

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2024 sind folgende investive Maßnahmen geplant:

  • Sanierung und Ausleuchtung des Stellplatzes am Feuerwehrgerätehaus (35.000 Euro)
  • Anschaffungen für die Feuerwehr, u.a. Systemtrenner, Tablet, Ersatzbekleidung, Digitalfunkausrüstungen und CFK-Flaschen (29.400 Euro)
  • Anschaffung und Errichtung eines Ballfangnetzes (1.500 Euro)
  • Aufstellung des Sanierungskonzeptes für die Grundstücksanschlussleitungen (13.500 Euro)
  • Schlauchlining (55.000 Euro)
  • Einzäunung Regenrückhaltebecken (8.500 Euro)
  • Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes (2.500 Euro)
  • Energetische Optimierung des Dorfgemeinschaftshauses (205.000 Euro), eine mögliche Förderung von 81.000 Euro wird angenommen und als Ertrag veranschlagt. Die Genehmigung der Kreditaufnahme in Höhe von 200.000 Euro wurde im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 erteilt und gilt bis Ende des Haushaltsjahres 2024 fort.

 

Gemäß Finanzrechnung 2022 verfügte die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2022 über liquide Mittel in Höhe von ca. 545.400 Euro.

 

Frau Schmidt teilt mit, dass das Ergebnis 2023 voraussichtlich besser ausfallen wird, als im Rahmen der Haushaltsplanung angenommen worden war.

Hierzu würden sowohl die höheren Gewerbesteuererträge, als auch die bisher nicht durchgeführten Maßnahmen, die für das Jahr 2023 geplant waren, beitragen.

 

Im Anschluss stellt Frau Schmidt die Software KSLplus vor, welche die Verwaltung zum einen bei der Erstellung der Vorberichte unterstützen soll. Weiterhin ist durch die neu erworbene Lizenz auch die Visualisierung der gemeindlichen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse möglich.

 

Der 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2024 der Gemeinde Lohbarbek kann unter folgendem Link in visualisierter Form angesehen werden:

https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=13&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1

(Die soeben beschlossenen Änderungen sind hier noch nicht berücksichtigt).

 

Aufgrund personalwirtschaftlicher Maßnahmen beträgt die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen nun 0,27 Stellen (Vorjahr: 0,25 Stellen).


Abstimmungsergebnis: 4 dafür