Sitzung: 21.11.2023 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Loh/AfF/408/2023
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und
Stellenplan in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen:
·
Der
Ansatz der Amtsumlage lt. Entwurf (61101.5372200) wird von 226.600 Euro auf
232.200 Euro erhöht.
·
Die
Haushaltssatzung weist einen Jahresfehlbetrag ohne Inanspruchnahme der
Ausgleichrücklage aus.
zu erlassen.
Frau
Schmidt erläutert die Eckdaten für die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr
2024 anhand der vorliegenden Beschlussvorlage.
Im vorliegenden
Entwurf des Haushaltsplanes vom 13.11.2023 wird von einem Umlagesatz für die
Amtsumlage von voraussichtlich 20,0 % vorbehaltlich des Beschlusses des
Amtsausschusses vom 04.12.2023 ausgegangen.
Hinweis der Verwaltung:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses vom
22.11.2023 soll die Amtsumlage für das Amt Itzehoe-Land um einen halben Punkt
auf 20,5 Punkte erhöht werden.
Die Haushaltsplanung wird entsprechend
auf einen Amtsumlagesatz von 20,5 % angepasst.
Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich
mit einem Fehlbetrag in Höhe von 148.500 Euro ab.
Dieses hohe
Defizit wird auch durch eine gestiegene Finanzkraft der Gemeinde verursacht:
Die Gemeinde zahlt deshalb sowohl eine höhere Kreisumlage als auch eine höhere
Amtsumlage.
Zudem sind
erhebliche Kostensteigerungen im Bereich des Schullastenausgleichs und im
Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Produkt 36501)
festzustellen. Auch die erheblich gestiegenen Kosten für die Energieversorgung
belasten den gemeindlichen Haushalt.
Durch eine
Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage
könnte ggf. ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden. Voraussetzung für
den Ausgleich des Fehlbetrages durch die Entnahme aus der Ausgleichrücklage
ist, dass die allgemeine Rücklage bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des
Jahresabschlusses der Gemeinde aufweisen muss.
Weiterhin ist
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nur bei positivem Finanzmittelbestand
zulässig. Zuletzt ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage als Vorgang
von besonderer Bedeutung im Bilanzanhang und im Lagebericht zu erläutern.
Hinweis der Verwaltung:
Entgegen des im Finanzausschuss
vorgelegten Entwurfes der Haushaltssatzung kann die Gemeinde Lohbarbek die
Ausgleichsrücklage für die Planung 2024 nicht in Anspruch nehmen, da der
Finanzmittelbestand negativ ist.
Im
Hinblick auf das Planergebnis 2024 wird über die Höhe der Realsteuerhebesätze
diskutiert.
Die
Gemeindevertretung ist sich einig, diese im Rahmen der Umsetzung der
Grundsteuerreform in der Planung 2025 kritisch zu betrachten und ggf.
anzupassen.
Im Entwurf für
den Finanzplan 2024 sind folgende
investive Maßnahmen geplant:
- Sanierung und Ausleuchtung des Stellplatzes am
Feuerwehrgerätehaus (35.000 Euro)
- Anschaffungen für die Feuerwehr, u.a. Systemtrenner,
Tablet, Ersatzbekleidung, Digitalfunkausrüstungen und CFK-Flaschen (29.400
Euro)
- Anschaffung und Errichtung eines Ballfangnetzes (1.500
Euro)
- Aufstellung des Sanierungskonzeptes für die
Grundstücksanschlussleitungen (13.500 Euro)
- Schlauchlining (55.000 Euro)
- Einzäunung Regenrückhaltebecken (8.500 Euro)
- Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes (2.500
Euro)
- Energetische Optimierung des Dorfgemeinschaftshauses
(205.000 Euro), eine mögliche Förderung von 81.000 Euro wird angenommen
und als Ertrag veranschlagt. Die Genehmigung der Kreditaufnahme in Höhe
von 200.000 Euro wurde im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
erteilt und gilt bis Ende des Haushaltsjahres 2024 fort.
Gemäß
Finanzrechnung 2022 verfügte die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2022 über
liquide Mittel in Höhe von ca. 545.400 Euro.
Frau Schmidt
teilt mit, dass das Ergebnis 2023 voraussichtlich besser ausfallen wird, als im
Rahmen der Haushaltsplanung angenommen worden war.
Hierzu würden
sowohl die höheren Gewerbesteuererträge, als auch die bisher nicht
durchgeführten Maßnahmen, die für das Jahr 2023 geplant waren, beitragen.
Im Anschluss
stellt Frau Schmidt die Software KSLplus vor, welche die Verwaltung zum einen
bei der Erstellung der Vorberichte unterstützen soll. Weiterhin ist durch die
neu erworbene Lizenz auch die Visualisierung der gemeindlichen Haushaltspläne
und Jahresabschlüsse möglich.
Der 1. Entwurf
des Haushaltsplanes 2024 der Gemeinde Lohbarbek kann unter folgendem Link in
visualisierter Form angesehen werden:
https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=13&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1
(Die
soeben beschlossenen Änderungen sind hier noch nicht berücksichtigt).
Aufgrund personalwirtschaftlicher Maßnahmen beträgt die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen nun 0,27 Stellen (Vorjahr: 0,25 Stellen).
Abstimmungsergebnis: 4 dafür