Sitzung: 14.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Hstk/AfF/335/2023
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, den Bürgermeister zu beauftragen, Gespräche mit den Bürgermeisterkollegen der Gemeinden Bekmünde und Heiligenstedten zu führen, mit dem Ziel, ein besseres Ergebnis bezüglich der Kompensation für die Wegenutzung durch die Stadtwerke Itzehoe GmbH zu erreichen. Sollte in den genannten Gemeinden kein Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen bestehen, sollte der Bürgermeister beauftragt werden, alleine mit den Stadtwerken Itzehoe GmbH zu verhandeln.
Frau Picht erläutert den Sachverhalt und die Rechtslage:
Der mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH über die Dauer von 20 Jahren
geschlossene Wegenutzungsvertrag wird am 29.02.2024 auslaufen.
Dieses wurde im Bundesanzeiger am 08.08.2022 bekannt gemacht.
Gleichzeitig wurden Unternehmen, die am Neuabschluss eines
Gaskonzessionsvertrages interessiert sind, gebeten, ihr Interesse zu bekunden.
Mit Schreiben vom 14.11.2022 hat die Stadtwerke Itzehoe GmbH ihr Interesse am
Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages bekundet. Weitere Bewerbungen um die Konzession
(Interessenbekundungen) liegen nicht vor.
Die Laufzeit
des im Entwurf vorliegenden Vertrages würde am 01.03.2024 beginnen und
(allgemein übliche) 20 Jahre betragen. Beide Vertragspartner haben das Recht,
den Vertrag zum Ende des 10. Jahres und zum Ende des 15. Jahres einseitig zu
kündigen. Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde mindestens 2 Jahre vor
Ablauf des Vertrages das Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger starten. Damit diese Frist eingehalten werden kann, beträgt die
Kündigungsfrist (ungewöhnliche) 25 Monate.
Anders als die
Konzessionsabgabe für Strom ist die Konzessionsabgabe für Gas quantitativ nicht
bedeutsam für den Gemeindehaushalt. Sie betrug im vergangenen Haushaltsjahr
3.800 Euro (gerundet), die Konzessionsabgabe für Strom hingegeben 14.600 Euro
(gerundet). Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den Bestimmungen
der Konzessionsabgabenverordnung. Durch den Neuabschluss eines
Wegenutzungsvertrages ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen
Auswirkungen. Als Folge der Maßnahmen im Rahmen der Energiewende ich davon
auszugehen, dass diese Einnahmequelle weiterhin an Bedeutung verliert.
Herr Sießenbüttel
weist darauf hin, dass diejenigen Kommunen, die mit der Schleswig-Holstein Netz
AG einen Wegenutzungsvertrag abschließen, sich am Vermögen des
Energieversorgers beteiligen können. Von dieser Möglichkeit haben im
Amtsbereich 16 Gemeinden Gebrauch gemacht. Die hierdurch erzielten Einnahmen
(Garantiedividende) tragen zur Entlastung der gemeindlichen Haushalte der
Aktionäre bei.
Ein
vergleichbares Angebot seitens der Stadtwerke Itzehoe GmbH gäbe es nicht.
Die Mitglieder
des Finanzausschusses stellen fest, dass die Konzessionsabgabe, die die
Gemeinde in den nächsten Jahren erhalten wird, keinen angemessenen Ausgleich
für die den Stadtwerken eingeräumten Rechte mehr darstelle. Es sollten deshalb
Verhandlungen bzw. Gespräche mit dem Energieversorger mit dem Ziel, eine
angemessene Entschädigung in den nächsten Jahren zu erhalten, geführt werden.
Der im Entwurf vorliegende Wegenutzungsvertrag sollte zunächst noch nicht
unterzeichnet werden. Da die Ausgangslage in den benachbarten Gemeinden
Bekmünde und Heiligenstedten identisch ist, wird der Bürgermeister gebeten, im
Gespräch mit den Bürgermeisterkollegen festzustellen, ob diese an einem
gemeinsamen Vorgehen interessiert sind. Sollte dieses nicht der Fall sein,
sollte die Gemeinde Heiligenstedtenerkamp insoweit eigenständig agieren.
Anmerkung des Protokollführers:
Nach Ablauf des noch bis zum 29.02.2024 geltenden Wegenutzungsvertrages verlängert sich dieser nicht – wie während der Sitzung angenommen – automatisch um ein Jahr. Insoweit ist auf die „Endschaftsbestimmungen“ zu verweisen (s. § 7 des Wegenutzungsvertrages). Der Wegenutzungsvertrag vom 18.06.2004 ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 3 dafür