Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, den Bürgermeister zu beauftragen, Gespräche mit den Bürgermeisterkollegen der Gemeinden Bekmünde und Heiligenstedten zu führen, mit dem Ziel, ein besseres Ergebnis bezüglich der Kompensation für die Wegenutzung durch die Stadtwerke Itzehoe GmbH zu erreichen. Sollte in den genannten Gemeinden kein Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen bestehen, sollte der Bürgermeister beauftragt werden, alleine mit den Stadtwerken Itzehoe GmbH zu verhandeln.


Frau Picht erläutert den Sachverhalt und die Rechtslage:

 

Der mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH über die Dauer von 20 Jahren geschlossene Wegenutzungsvertrag wird am 29.02.2024 auslaufen.

Dieses wurde im Bundesanzeiger am 08.08.2022 bekannt gemacht. Gleichzeitig wurden Unternehmen, die am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages interessiert sind, gebeten, ihr Interesse zu bekunden. Mit Schreiben vom 14.11.2022 hat die Stadtwerke Itzehoe GmbH ihr Interesse am Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages bekundet. Weitere Bewerbungen um die Konzession (Interessenbekundungen) liegen nicht vor.

 

Die Laufzeit des im Entwurf vorliegenden Vertrages würde am 01.03.2024 beginnen und (allgemein übliche) 20 Jahre betragen. Beide Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag zum Ende des 10. Jahres und zum Ende des 15. Jahres einseitig zu kündigen. Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde mindestens 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages das Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger starten. Damit diese Frist eingehalten werden kann, beträgt die Kündigungsfrist (ungewöhnliche) 25 Monate.

 

Anders als die Konzessionsabgabe für Strom ist die Konzessionsabgabe für Gas quantitativ nicht bedeutsam für den Gemeindehaushalt. Sie betrug im vergangenen Haushaltsjahr 3.800 Euro (gerundet), die Konzessionsabgabe für Strom hingegeben 14.600 Euro (gerundet). Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den Bestimmungen der Konzessionsabgabenverordnung. Durch den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Als Folge der Maßnahmen im Rahmen der Energiewende ich davon auszugehen, dass diese Einnahmequelle weiterhin an Bedeutung verliert.

 

Herr Sießenbüttel weist darauf hin, dass diejenigen Kommunen, die mit der Schleswig-Holstein Netz AG einen Wegenutzungsvertrag abschließen, sich am Vermögen des Energieversorgers beteiligen können. Von dieser Möglichkeit haben im Amtsbereich 16 Gemeinden Gebrauch gemacht. Die hierdurch erzielten Einnahmen (Garantiedividende) tragen zur Entlastung der gemeindlichen Haushalte der Aktionäre bei.

Ein vergleichbares Angebot seitens der Stadtwerke Itzehoe GmbH gäbe es nicht.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses stellen fest, dass die Konzessionsabgabe, die die Gemeinde in den nächsten Jahren erhalten wird, keinen angemessenen Ausgleich für die den Stadtwerken eingeräumten Rechte mehr darstelle. Es sollten deshalb Verhandlungen bzw. Gespräche mit dem Energieversorger mit dem Ziel, eine angemessene Entschädigung in den nächsten Jahren zu erhalten, geführt werden. Der im Entwurf vorliegende Wegenutzungsvertrag sollte zunächst noch nicht unterzeichnet werden. Da die Ausgangslage in den benachbarten Gemeinden Bekmünde und Heiligenstedten identisch ist, wird der Bürgermeister gebeten, im Gespräch mit den Bürgermeisterkollegen festzustellen, ob diese an einem gemeinsamen Vorgehen interessiert sind. Sollte dieses nicht der Fall sein, sollte die Gemeinde Heiligenstedtenerkamp insoweit eigenständig agieren.

 

Anmerkung des Protokollführers:

Nach Ablauf des noch bis zum 29.02.2024 geltenden Wegenutzungsvertrages verlängert sich dieser nicht – wie während der Sitzung angenommen – automatisch um ein Jahr. Insoweit ist auf die „Endschaftsbestimmungen“ zu verweisen (s. § 7 des Wegenutzungsvertrages). Der Wegenutzungsvertrag vom 18.06.2004 ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                      3 dafür