Sitzung: 27.11.2023 GV Moorhusen
Vorlage: Moo/AfF/382/2023
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt, zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen
Rücklage in Höhe von 182.923,68 Euro (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisrücklage
in Höhe von 1.024.741,86 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022
in Höhe von -793.534,67 Euro folgende neue Rücklagen zu bilden:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von
185.765,73 Euro und
2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von
228.365,14 Euro.
Bürgermeister
Holger Dunker bittet Frau Kruse um nähere Erläuterungen zu dem vorliegenden
Sachverhalt.
Frau Kruse
beschreibt, dass zum 01.01.2024 eine Änderung der GemHVO in Kraft treten wird
und gibt zunächst einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.
Aufgrund der
Regelungen, welche ab dem 01.01.2024 Bestand finden, wird es den Gemeinden
unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen
eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen Rücklage vorzusehen.
Für diesen Zweck wird die bereits genannte Ausgleichsrücklage geschaffen, die
in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.
Zukünftig gilt
der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der
Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden können (sogenannter „fiktiver Haushaltsausgleich“).
Frau Kruse
führt aus, dass die allgemeine Rücklage bei Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage nach einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweisen muss.
Weiterhin ist
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nur bei positivem
Finanzmittelbestand zulässig.
Zuletzt ist die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage als Vorgang von besonderer Bedeutung im
Bilanzanhang und im Lagebericht zu erläutern.
Die
(planerische) Inanspruchnahme ist bereits für die Haushaltsplanung 2024
möglich. Basis für die Neuaufteilung der Eigenkapitalpositionen ist dann der
Jahresabschluss 2022. Die Gemeindevertretung hat über die Neuverteilung der
Eigenkapitalpositionen zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 7 dafür