Sitzung: 27.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Huj/AfF/422/2023
Notwendige
unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen von über- bzw.
außerplanmäßigen Bewilligungen geleistet werden. Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/ oder
zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem
Grunde nach im Ergebnisplan und/ oder Finanzplan nicht veranschlagt worden
sind.
Gemäß
§ 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Huje für das Haushaltsjahr 2023 ist der
Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis
zu einer Höhe von 3.000,00 Euro im Einzelfall zu erteilen.
Der
Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen zu berichten. Die seit dem Erlass der Nachtragshaushaltssatzung
entstandenen Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 3.434,01 Euro.
Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß § 19
GemHVO-Doppik durch Minderausgaben und höhere Einnahmen, zum Beispiel höheres
Gewerbesteueraufkommen, gewährleistet.
Der
Finanzausschuss nimmt die im Haushaltsjahr 2023 seit dem Erlass der 1.
Nachtragshaushaltssatzung geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.