Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen von über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligungen geleistet werden. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/ oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/ oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Huje für das Haushaltsjahr 2023 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro im Einzelfall zu erteilen.

 

Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über-  und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten. Die seit dem Erlass der Nachtragshaushaltssatzung entstandenen Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 3.434,01 Euro.

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist im Rahmen der Gesamtdeckung gemäß § 19 GemHVO-Doppik durch Minderausgaben und höhere Einnahmen, zum Beispiel höheres Gewerbesteueraufkommen, gewährleistet.

 

Der Finanzausschuss nimmt die im Haushaltsjahr 2023 seit dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.